Zum Inhalt springen

Pauschaler Verdacht auf Unterschlagung rechtfertigt keine Videoüberwachung!

Pauschaler Verdacht auf Unterschlagung rechtfertigt keine Videoüberwachung!

 

In den zwei zugrunde liegenden Verfahren, ging es um die Kündigung von Mitarbeitern im Ausschankeines Baden-Badener Hotels. In beiden Verfahren warf der Arbeitgeber den beiden gekündigtenArbeitnehmern vor, ausgeschenkte Biere und Getränke nicht ordnungsgemäß über die Kasseverbucht und abgerechnet zu haben. Zum Beweis seiner Behauptung berief er sich auf heimlichangefertigte Videoaufzeichnungen, die er im Gastraum angefertigt hatte.

 

Die Daten aus der Videoüberwachung unterliegen dem Beweisverwertungsverbot, so das zuständigeArbeitsgericht, und dürfen nicht als Beweismittel herangezogen werden.

 

Der Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmungsersetzung wurde ebenso zurückgewiesen. Nicht jederpauschale Verdacht auf Diebstahl und Unterschlagung von Getränken durch beschäftigteArbeitnehmer, rechtfertigt eine heimliche Videoüberwachung. Vielmehr hätte man ja auch, als Gästegetarnte, Detektive in den Gastraum setzen können, welche die ausgeschenkten und eingebuchtenGetränke dokumentiert hätten. Dies wäre eine rechtlich zulässige Art der Beweissicherung gewesen,so das Gericht in seiner ausführlichen Urteilsbegründung weiter.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Wir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!