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Fälle im Oktober – Fall 3

 

Die Detektei Hanau erhielt im Spätsommer den Auftrag, einen Mitarbeiter unserer Auftraggeberfirma in Bad Homburg zu überprüfen. Hintergrund war der Verdacht, das der Mann wohl die 40-Stunden-Woche neu erfunden hatte und kaum mehr als 20 Stunden in der Filiale anwesend war, wie eigene Vorermittlungen der Auftraggeberfirma aus Bad Homburg ergeben hatten. Auf anraten des Rechtsanwalts der Firma, wurde schließlich unsere Detektei Hanau eingeschaltet, um den Mann an zwei Wochen, jeweils von Montag – Samstag während seiner Arbeitszeiten zu observieren (beobachten). Es sollte jede Tätigkeit des als Filialleiters angestellten Mannes möglichst lückenlos dokumentiert werden; ebenso sollte jede offensichtlich nicht geschäftliche Tätigkeit lückenlos dokumentiert werden.

 

Die drei Detektive der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Hanau begannen absprachegemäß mit der Observation. Abgesehen davon, dass der Mann morgens regelmäßig erst mit rund 1stündiger Verspätung überhaupt zur Arbeit erscheint, machte der Mann auch regelmäßig über 2stündige Mittagspausen, die er meist in einer örtlichen Spielothek verbrachte, um dann auch Abends immer super pünktlich Feierabend zu machen. Das Ganze wurde nur von beiden Samstagen getoppt. Hier ging der Mann nach der Mittagspause gar nicht mehr zur Arbeit und fuhr direkt von der Spielothek nach Hause und lies sich lediglich per Handy von einem Mitarbeiter über die Vorkommnisse auf der Arbeit informieren.

 

Alles in allem ergab sich eine Differenz zwischen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit der Zielperson unserer Detektei Hanau von 80 Stunden in den beiden Observationswochen zu tatsächlich 54 geleisteten Arbeitsstunden von immerhin 26 Stunden. Mit dem Observationsergebnis der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Hanau konfrontiert, zeigte sich der Filialleiter als völlig uneinsichtig und tat das ganze als ‚Lappalie‘ ab. Die Rechtsanwälte der Auftraggeber unserer Detektei Hanau sahen das naturgemäß anders und übergaben dem ehemaligen Filialleiter die fristlose Kündigung, wegen Arbeitszeitbetrug.

 

Der zog, wie zu erwarten war, damit vor das Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung. Ergebnislos. Das Arbeitsgericht erkannte die fristlose Kündigung jedoch an und sprach dem Mandanten unserer Detektei Hanau auch Schadensersatz nach §91 ZPO. in Höhe der Detektivkosten unserer Detektei für den Einsatz in Hanau zu. Die Einschaltung unserer Detektei Hanau durch die Auftraggeberfirma in Bad Homburg sei notwendig und die Art der Durchführung und die Abrechnung zielführend und bei objektiver Betrachtung angemessen gewesen, so das Arbeitsgericht in seiner Begründung wörtlich.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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