Der Klassiker: Ehebrecher entlarvt

Die Ehefrau eines Geschäftsmannes bekam Hinweise darauf, dass ihr Mann in seiner Heimatstadt Landshut eine Affäre hätte. Der Verdacht wurde dadurch genährt, dass der Ehemann ausgerechnet an jenem Wochenende – angeblich geschäftlich – nach Landshut fuhr, an dem seine ehemalige Freundin 35 Jahre alt wurde.
Der zuständige Mandantenbetreuer unserer Detektei erhielt von der Mandantin Informationen über den zu erwartenden Ablauf des Besuches ihres Ehemannes in Landshut. Ihm fiel in diesem Zusammenhang auf, dass der Ehemann seiner Ehefrau gegenüber ungewöhnlich ausführliche Angaben dazu gemacht hatte, wie er das Wochenende in Landshut verbringen wollte, welche Aktivitäten anstanden und dass er ja noch nicht einmal Zeit hätte, sich ein bisschen die Stadt anzuschauen.
Auf Nachfrage stand das im deutlichen Gegensatz zu den sonst zwischen den Eheleuten üblichen Absprachen.
Eine Woche später begannen drei Detektive unserer Detektei in Landshut mit der Observation des Ehemannes unserer Mandantin, dessen Handlungsablauf in Landshut entsprach zunächst vollständig den im Vorfeld gemachten Angaben. Das Zusammentreffen mit zwei Kunden, einem Geschäftsessen und das anschließende Kaffeetrinken im Hotel. Auftragsbegleitende Ermittlungen der vor Ort in Landshut tätigen Detektive unserer Detektei ergaben jedoch, dass der Ehemann das Hotelzimmer zwar noch für die Folgenacht gebucht, aber schon im Vorfeld bezahlt hatte und auch ausdrücklich, im Gegensatz zur ersten Übernachtung, kein Frühstück mehr wünschte.
Diese Verhaltensweise werteten unsere drei Detektive vor Ort in Landshut als Indiz dafür, dass nur Theater gespielt wurde. Bei allen nachfolgenden Aktivitäten wurde die Zielperson an der ‚langen Leine‘ gehalten, sodass nachfolgende Fahrzeuge, Motorräder und Personen unerkannt blieben.

Der Ehemann fuhr mit seinem Auto und seiner Reisetasche am Abend vom Hotel – einmal quer durch Landshut – bis zu einer Neubauwohnsiedlung. Hier angekommen parkte er vor einem kleinen Reihenhaus, stieg aus, entnahm dem Fahrzeug seine Reisetasche und einen zuvor gekauften Strauß Blumen und lief mit zügigen Schritten in Richtung des Hauses, wo er bereits von der in der hell erleuchteten Wohnungstüre stehenden nun 35jährigen Elke Z. erwartet wurde und mit einem stürmischen Kuss begrüßt wurde.

Durch die schwach erleuchteten Fenster der Gebäuderückseite konnten die Detektive unserer Detektei in Landshut dennoch das „Treiben“ auf der Wohnzimmercouch live miterleben und visuell dokumentieren.
Der Ehemann verließ erst am nächsten Vormittag das Haus gegen kurz nach 09 Uhr und fuhr direkt zurück zu seiner Frau, welcher er von einem langen Meeting am Vorabend zu berichten wusste und von wenig Schlaf den er deswegen bekommen habe. Das mit dem wenigen Schlaf mag stimmen…

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.