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Urteil des EuGH zu Fanpages

Bild: Urteil-EuGH-Fanpages

Aufgrund des Urteils des EuGH vom 05. Juni 2018, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Fanpages im Social-Network von ‚Facebook‘ bis auf weiteres zu deaktivieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für die Einhaltung des Datenschutzes im Social Network verantwortlich sind, da Sie durch die Veröffentlichung ihrer Fanpage die Datenschutzverstöße der Anbieter – hier Facebook – zumindest ‚billigend in Kauf nehmen‘ würden.

Auch zahlreiche Fachanwälte für Internetrecht darunter der bekannte Kölner Anwalt, Christian Solmecke im ‚Abschalten der Fanpages derzeit die einzige rechtskonforme Lösung.‘

Da Datenschutz für uns ein hohes Gut ist und wir nicht für die Datenschutzpolitik von Facebook die Verantwortung übernehmen können und wollen, werden wir in den nächsten Wochen intensiv prüfen, ob und ggf. wie Facebook auf das Urteil des EuGH reagiert.

Wenn die Reaktion absolute Rechtssicherheit für die Betreiber der Fanpages bringt, werden wir die Situation neu bewerten und entscheiden, ob und in welchem Umfang wir überhaupt wieder Social Media Aktivitäten auf ‚Facebook‘ betreiben werden.

Bis dahin stellen wir unsere Social-Media-Aktivitäten auf Facebook ein.

Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Kundenstimme
Meine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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