Schuldner insolvent – Geld futsch?

Dem Insolvenzbetrug auf der Spur: Wenn Schuldner liquide Mittel versteckt halten

2021 werden aufgrund der Corona-Pandemie viele Insolvenzen erwartet. Bei einer Insolvenz können die offenen Forderungen der Gläubiger nicht immer komplett erfüllt werden. Besonders ärgerlich wird es, wenn die insolvente Person oder das insolvente Unternehmen Besitz aus der Insolvenzmasse widerrechtlich einbehält, um ihn vor den Gläubigern zu schützen. Manche gehen sogar so weit, eine Insolvenz vorzutäuschen, etwa, weil sie ausstehende Forderungen nicht erfüllen möchten. In solchen Fällen spricht man von Insolvenzbetrug. Im Verdachtsfall können Gläubiger einen Detektiv damit beauftragen, die Straftat aufzudecken.

Was ist Insolvenzbetrug?

Der Insolvenzbetrug oder Konkursbetrug als solches existiert nicht als Straftatbestand. Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet und meint verschiedene Arten von Insolvenzstraftaten, insbesondere nach § 283 ff. des Strafgesetzbuches (StGB). Das deutsche Strafrecht spricht hier auch von „Bankrott“. Das rechtswidrige Einbehalten von Vermögen ist ein klassischer Fall: Hierbei liegt bereits eine Überschuldung oder eine drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit vor. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens würden die vorhandenen Gelder und sonstige Besitztümer eigentlich zur Insolvenzmasse gehören und vom Insolvenzverwalter gepfändet werden. Um dies zu verhindern, schafft der Insolvenzbetrüger Bestandteile seines Vermögens beiseite oder verheimlicht sie.

Was gehört zur Insolvenzmasse?

§ 35 Insolvenzordnung (InsO) sieht vor, dass das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen erfasst, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Zur Insolvenzmasse zählen Geldbeträge, aber auch bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte – etwa Immobilien, Grundstücke, Fahrzeuge, Geschäftsausstattungen, Produktionsmaschinen oder offene Forderungen bei anderen.

Strafmaß bei Insolvenzbetrug

Für Unternehmen und Privatpersonen ist eine Insolvenz zweifellos ein schwerer Schlag. Aber auch für die Gläubiger ist eine Insolvenz unter Umständen existenzbedrohend, wenn der Schuldner die Forderungen nicht begleichen kann. Insolvenzbetrug ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern wird häufig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Im oben genannten Fall, also beim Einbehalten von Besitz aus der Insolvenzmasse oder auch beim bloßen Versuch, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Für Privatinsolvenzen gilt: Wer eine Betrugsanzeige erhält, riskiert seine Restschuldbefreiung.

Wirtschaftsdetektiv prüft Bankrott i.S.d. §283 ff. StGB.

Gläubiger haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, ob der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist oder ob er dies nur vorgibt. Womöglich hat er Geld auf Konten im Ausland verschoben, es an Familienmitglieder verschenkt oder Immobilien in anderen Ländern verheimlicht. Oder er hat eine heimliche Nebentätigkeit oder eine Wohnung, die er schwarz vermietet. Drängt sich der Verdacht auf, dass der Schuldner widerrechtlich Besitz einbehält, empfiehlt sich der Einsatz einer im Bereich Wirtschaftskriminalität erfahrenen Detektei. Ein Detektiv kann die Angaben des Schuldners diskret auf Unstimmigkeiten prüfen und den Betrug durch Recherchen und Observationen gerichtsfest dokumentieren. Stellt sich heraus, dass der Schuldner noch liquide Mittel besitzt, muss er die Gläubiger damit entschädigen.

 

 

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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