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Erfundene Spesen | fristlose Kündigung

Ein Außendienstmitarbeiter eines Lebensmittelgroß- handels im Stuttgarter Raum stand schon länger im Verdacht des Spesenbetruges. Im März 2008 schaltete die Geschäftsleitung dann unsere Detektei ein, um die Angelegenheit diskret zu überprüfen.

Drei unserer Detektive observierten den Außendienstmitarbeiter an insgesamt fünf Tagen und dokumentierten – ohne eine einzige Unterbrechung – sämtliche Fahrtstrecken und besuchten Firmen mit exakter Uhrzeit. Ebenso wurden Arbeitsbeginn und Feierabend lückenlos und minutiös dokumentiert.

Nach der Einreichung der darauffolgenden Spesenabrechnung stellte sich in nur einer Woche ein Unterschied von 11,25 Arbeitsstunden und 662 nicht gefahrenen Kilometern zu lasten unseres Mandanten heraus.

Dieser sprach die sofortige fristlose Kündigung des Außendienstmitarbeiters aus und forderte unsere Kosten als Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO zurück.

Vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg, als letzte Instanz, gab der Außendienstler dann an, seine Spesenabrechnung ‚aus dem Gedächtnis‘ heraus gemacht zu haben.

Ergebnis: Urteil der Vorinstanz bestätigt. Fristlose Kündigung bleibt bestehen. Detektivkosten müssen zu 80% übernommen werden.

Spesenbetrug – egal wie hoch – sei kein Kavaliersdelikt und rechtfertige in jedem Fall eine fristlose Kündigung, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Auch die Detektivkosten sah das Gericht für eine Woche Observation als angemessen an; lediglich die beinhaltete Mehrwertsteuer, welche unser Mandant mit eingefordert hatte, wurde vom Gericht nicht als Erstattungsfähig anerkannt, da unser Mandant als Gewerbetreibender ja vorsteuerabzugsberechtigt sei.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Kundenstimme
Meine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
Kundenstimme
In einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!