Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer wird sich in der Regel nicht verlässlich beurteilen
lassen, ob die Partner nur „probeweise“ zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer
gefestigten Gemeinschaft leben. Je fester allerdings die Verbindung nach außen in
Erscheinung tritt, umso kürzer wird die erforderliche Zeitspanne anzunehmen sein.