Üble Nachrede durch den Ex-Arbeitgeber
Was der Ex-Chef mit falschen Äußerungen anrichten kann und mit welchem Trick ihn Privatdetektive überführen können
Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet harmonisch. Trotzdem gilt: Der Arbeitgeber muss dem ausscheidenden Mitarbeiter in jedem Fall ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen. Auch üble Nachrede auf mündlichem Wege ist untersagt – wobei diese schwerer nachzuweisen ist als eine entsprechende schriftliche Formulierung. Wenn der ehemalige Mitarbeiter bei der Jobsuche laufend Absagen kassiert und sich der Verdacht einstellt, dass der Ex-Arbeitgeber damit zu tun hat, kann eine Detektei überprüfen, ob der ehemalige Chef tatsächlich negative Auskünfte über den Bewerber gibt.
Was bedeutet üble Nachrede?
Bei übler Nachrede behauptet oder verbreitet jemand eine falsche Tatsache über eine andere Person. Diese Äußerung hat das Potenzial, den Ruf des Betroffenen zu schädigen und die Meinung anderer über ihn negativ zu beeinflussen. Das Strafgesetzbuch sieht daher in § 186 eine Geldstrafe für üble Nachrede oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wird die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen, drohen sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine entsprechende Geldstrafe.
Üble Nachrede im Berufsleben
Obwohl üble Nachrede grundsätzlich nicht erlaubt ist, kommt sie im Berufsleben leider regelmäßig vor: sowohl zwischen Kollegen, gegenüber dem alten oder neuen Chef oder gegenüber derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern. Die Folgen sind oft fatal: Unwahre Äußerungen können die betroffene Person nicht nur am Arbeitsplatz in ein schlechtes Licht rücken, sondern auch dafür sorgen, dass ihr Ansehen in der gesamten Branche oder gar in der Öffentlichkeit leidet.
Schwarzer Schatten über Bewerbern
Auch im klassischen Bewerbungsprozess kann üble Nachrede großen Schaden anrichten. Es ist keine Seltenheit, dass sich die Personalabteilung beim alten Arbeitgeber über den Bewerber erkundigt. Macht dieser dann falsche Angaben, um die Anstellung des ehemaligen Mitarbeiters im neuen Unternehmen zu verhindern, kann die Jobsuche für den Bewerber zur Odyssee werden. Das Problem: Leider lässt es sich gar nicht so leicht nachweisen, dass der Ex-Chef hinter der Welle an Absagen steckt.
Detektiv schafft klare Tatsachen
Welche Möglichkeiten hat der Bewerber also, um zu prüfen, ob ihn der ehemalige Vorgesetzte sabotiert? Ein Weg ist es, den Ex-Chef mit dem Verdacht zu konfrontieren. Hier besteht allerdings die Gefahr, dass dieser alles abstreitet. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine seriöse Detektei mit ZAD-geprüften Privatermittlern einzuschalten, für die solche Aufträge zum Tagesgeschäft gehören. Der ermittelnde Detektiv weiß genau, wie er den ehemaligen Arbeitgeber in die Falle lockt: Er gibt sich als Personaler aus und setzt sich mit dem Ex-Chef in Verbindung. Im Gespräch zeigt sich, ob dieser gesetzeskonform handelt oder ob er sich negativ über den ehemaligen Mitarbeiter äußert.
Welche Auskünfte sind erlaubt?
Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss sich der Arbeitgeber bei Auskünften an die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes halten und das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Mitarbeiters berücksichtigen. Dabei gilt auch: Ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten Auskünfte über den ehemaligen Mitarbeiter zu erteilen. Das Problem: Gibt der Bewerber seine Zustimmung nicht, könnte der neue Arbeitgeber denken, dass er etwas zu verheimlichen hat.
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der bisherige Arbeitgeber einen Mittelweg finden muss zwischen der Pflicht, sich wohlwollend zu äußern und der Pflicht, wahrheitsgemäße Aussagen zu machen. Die Auskunft des Arbeitgebers darf außerdem nicht dem widersprechen, was er selbst im Arbeitszeugnis angegeben hat. Fragen nach der Qualifikation, der Arbeitsleistung und dem Verhalten des Bewerbers sind dabei erlaubt. Kann der Privatdetektiv nachweisen, dass der alte Chef sehr schlecht über den Bewerber spricht oder sogar üble Nachrede betreibt, indem er Unwahrheiten behauptet, hat der Betroffene die Möglichkeit, rechtlich gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten vorzugehen.
Über den Autor: Patrick Davis
Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.
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