Keylogger: Sind sie legal?

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Wann Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice ausspionieren dĂŒrfen und warum Detektive eine bessere Alternative zur Überwachungstechnik sind lesen Sie hier:

Die Politik nimmt Unternehmen wĂ€hrend der Corona-Pandemie in die Pflicht, den Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Doch manch ein Chef zweifelt daran, dass die Mitarbeiter dann tatsĂ€chlich genauso produktiv sind wie im BĂŒro. Um dennoch die Kontrolle ĂŒber sie zu behalten, setzen manche Arbeitgeber sogenannte Keylogger ein. Die dauerhafte und prĂ€ventive Nutzung einer solchen Überwachungssoftware ist jedoch nicht gestattet und hat vor Gericht in der Regel keine Beweiskraft, wenn es zu einem Prozess wegen Arbeitszeitbetrugs kommt.

Was ist ein Keylogger?

Keylogger (dt. Tastenprotokollierer) kommen vor allem bei Hackern, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten zum Einsatz. Aber auch einige Arbeitgeber setzen mittlerweile auf die Überwachungstechnik. Keylogger sind sowohl als Software als auch als Hardware erhĂ€ltlich. Bei der Software-Variante wird ein entsprechendes Programm installiert, das fĂŒr den Nutzer des Computers unsichtbar ist. Es protokolliert die Tastatureingaben und fertigt in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden Screenshots an, die wahlweise auf der Festplatte gespeichert oder im Hintergrund – völlig unbemerkt vom eigentlichen Nutzer des Computers – an einen anderen Nutzer geschickt werden. Bei einigen Keyloggern können auch SchlĂŒsselwörter angegeben werden. Die Software ĂŒberwacht den Nutzer also erst, wenn er ausgewĂ€hlte Begriffe tippt. Hardware-Keylogger gibt es meist als USB-Sticks. Diese lassen sich zwischen Tastatur und PC stecken. Die Tastatureingaben landen im internen Speicher der Hardware. Sie können aber auch per Funk oder ĂŒber das Netzwerk direkt an den Überwachenden geschickt werden.

Rechtssichere Überwachung von Mitarbeitern

Keylogger greifen auch personenbezogene Daten ab und speichern beispielsweise sensible Passwörter, weshalb ihr Einsatz immer einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Der Einsatz von Keyloggern ist deshalb nur unter ganz besonderen UmstĂ€nden legal. 2017 fĂ€llte das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Urteil: Demnach ist die Nutzung von Keyloggern an Rechnern von Arbeitnehmern nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung besteht. ZusĂ€tzlich benötigt der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Betriebsrats. Arbeitgeber, die einen konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug haben und sichergehen wollen, dass ihre Nachforschungen verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und rechtskonform sind, sollten besser einen Detektiv hinzuziehen.

Eine seriöse Detektei setzt nur ausgebildetes Fachpersonal als Detektiv ein. Hier dĂŒrfte der anerkannte Berufsabschluss zum ‚ZAD geprĂŒften Privatermittler – IHK‘ in Kombination mit einer gĂŒltigen Zertifizierungen nach DIN SPEC 33452 fĂŒr „geprĂŒfte, nachweisbare QualitĂ€t bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen“ ein sicheres Zeichen sein, einen qualifizierten Ermittlungspartner gefunden zu haben. So kann der Mandant sich sicher sein, dass das gesammelte Beweismaterial vor Gericht Bestand hat und keine illegalen, oder fragwĂŒrdigen Ermittlungsmethoden eingesetzt werden, die unter UmstĂ€nden auch den Mandanten selbst ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft bringen.

Tipp: Klare Regeln schaffen

Damit es im besten Fall gar nicht erst zu einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug kommt, sollten Arbeitgeber die internen Regeln deutlich kommunizieren. Das gilt sowohl fĂŒr die Erreichbarkeit per Telefon oder Mail als auch fĂŒr die private Nutzung des Internetzugangs der Firma. Es empfiehlt sich, beides schon im Arbeitsvertrag, oder ggf. spĂ€ter in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, damit keine Unklarheiten entstehen.

Hilfreich sind außerdem regelmĂ€ĂŸige Zielvereinbarungen und -kontrollen mit den einzelnen Arbeitnehmern.

Foto: © Detektei Lentz & Co. GmbH

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tĂ€tig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprĂŒften Privatermittlerin – IHK und verfĂŒgt ĂŒber eine mehrjĂ€hrige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen EinsĂ€tzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprĂŒfte QualitĂ€tsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe AufklĂ€rungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprĂŒfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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