News im August 2005

1. August 2005

Fuhrparkumstellung auf Dieselfahrzeuge

Seit Januar 2005 wurde der komplette Fuhrpark unseres Unternehmens kontinuierlich auf neue, moderne, leistungsstarke Dieselfahrzeuge umgestellt.


1. August 2005

Lentz & Partners Ltd. zieht nach London-City

Mit Wirkung zum 01. August 2005 zieht die Lentz & Partners Ltd. von Dartford nach London-City in größere, modernere und besser zu erreichende Geschäftsräume im Stadtteil „Primrose Hill“. Auch unsere Telefon- und Telefaxnummer ändert sich hierdurch. Die neuen Kommunikationsdaten lauten:


1. August 2005

98,6% zufriedene Mandanten im ersten Halbjahr 2005

Im ersten Halbjahr 2005 wurden von 435 bearbeiteten Aufträgen 428 zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten abgewickelt. Dies entspricht einem Prozentsatz von stolzen 98,6%.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.