Bislang ist es so, dass im Falle einer Scheidung bis zu 3/7 des Netto-Einkommens vom unterhaltspflichtigen an den unterhaltsberechtigten Ehepartner (im Regelfall die Ehefrau) gezahlt werden müssen. Doch der unterhaltsberechtigte Ehepartner kann seinen Unterhaltsanspruch auch komplett verlieren.
Weiter lesen...Fast täglich hören die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Telefonzentrale Sätze wie "woran erkenne ich denn eine gute und seriöse Detektei?"
Weiter lesen...Am 01. März 1996 meldete der damalige Inhaber der als Einzelfirma gegründeten Detektei Lentz® sein Gewerbe an und begann im heimischen Büro mit einem Mitarbeiter seine Arbeit.
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