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Beweislast bei Mobbing

Will ein Arbeitnehmer Ansprüche wegen Mobbing gegen den Arbeitgeber geltend machen, muss er die diskriminierenden Verhaltensweisen darlegen und erforderlichenfalls beweisen. Die bloße Behauptung genügt nicht. Die Beweisführung kann mithilfe einer Detektei geschehen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Falle eines Arbeitnehmers entschieden, der wegen behauptetem Mobbing durch Arbeitskollegen und Vorgesetzte ein Schmerzensgeld und Übernahme der Einschaltung der Kosten einer Detektei von mindestens 15.000,00 € verlangt hatte. Durch Mobbing, so das Gericht weiter, werde grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des durch so genanntes Mobbingverhalten von Vorgesetzten und Kollegen geschädigten Mitarbeiters verletzt.

Dieser müsse vor Gericht erforderlichenfalls substantiiert darlegen können, wann und in welchem exakten Einzelfall er gemobbt wurde. Diese Schilderung könne sich auch aus einem von dem gemobbten Mitarbeiter auf eigene Kosten eingeschaltete Detektei ergeben. Soweit sich der Mobbingverdacht durch den Bericht der Detektei tatsächlich beweisen lässt, sind diese Kosten gegenüber dem Arbeitgeber durch den geschädigten Mitarbeiter einklagbar, so dass Gericht weiter.

(LAG-Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 199/05)

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Mitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Kundenstimme
Die Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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