Drei unserer Detekive observierten bereits im Februar 2009 die Ex-Frau unseres Mandanten in Wolfsburg. Ziel der über zwei Wochen gehenden Observation war die regelmäßige Arbeitstätigkeit der Ex-Frau gerichtsverwertbar nachzuweisen, da die Dame vor Gericht immer angab, außer dem Unterhalt unseres Mandanten (900,00 €), Wohngeld und Kindergeld keine weiteren Einnahmequellen zu haben und daher zwingend auf den Unterhalt angewiesen sei, da sie sonst ja Hartz IV beantragen müsse.
Die daraufhin über zwei Wochen in Wolfsburg durchgeführte Observation durch drei Detektive unserer Detektei ergab nun ein völlig anderes Bild. So arbeitete die Dame vormittags in einer Bäckerei | Konditorei als Verkäuferin, versorgte in der Mittagspause regelmäßig das gemeinsame Kind und ging dann nachmittags wieder in einer Textilreinigung arbeiten. Beide Jobs, so stellte sich durch auftragsbegleitende Ermittlungen unserer Detektive heraus, liefen schon seit mindestens einem Jahr komplett "schwarz".
Unser Mandant stellte seine Unterhaltszahlungen daraufhin komplett ein und erstattete seinerseits Strafanzeige wegen Betrugs gegen seine Ex-Frau. Auch das Gericht entschied, dass die Ex-Frau den kompletten Unterhaltsanspruch verwirkt habe und übergab die Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung.