Mit professioneller Hilfe Untreue erkennen

Seitensprünge, Affären und Ehebruch sind schmerzhafte Themen. Untreue erkennen und bei ersten Anzeichen entsprechend handeln ist daher auch nicht leicht: Unsicherheit entsteht, schlechte Stimmung schlägt sich auf den Alltag nieder und kann schlimmstenfalls die intakte Beziehung zerstören. Dann muss Gewissheit her. Wer Anzeichen für Untreue bei seinem Partner feststellt und wissen möchte, ob er tatsächlich fremdgeht, dem können unsere erfahrenen ZAD geprüften Privatermittler (IHK-zertifiziert) der Detektei Lentz® diskret helfen.

Wir suchen nach unanfechtbaren Beweisen für das Fehlverhalten – auch, um falsche Schlussfolgerungen zu vermeiden. Manchmal können wir den Verdacht widerlegen und einer Beziehung wieder auf die Beine helfen. In den meisten Fällen bewahrheitet sich aber der Verdacht. Damit Sie nicht nur die Anzeichen der Untreue erkennen, sondern auch Beweise dafür bekommen, unterstützt Sie die Detektei Lentz®. Wir verfügen in diesem klassischen Aufgabengebiet einer Detektei über eine Erfahrung von 2 Jahrzehnten in ganz Europa. Dabei berechnen wir die Kosten unserer Detektei immer erst exakt ab dem jeweiligen Einsatzort!

Untreue erkennen und gerichtsverwertbar beweisen

Ob während einer Ehe, eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder im Nachhinein: Die Detektive und Detektivinnen der Detektei Lentz® ermitteln in unterschiedlichen Phasen und Bereichen zum Thema Untreue. Kommt es dadurch zur Auflösung einer Ehe, sind finanzielle Fragen sowie der Unterhalt zu klären. Auch dabei unterstützt Sie die Detektei Lentz®: Unsere Detektive überprüfen verdächtige Ehe- oder Lebenspartner, klären Gegebenheiten zum Trennungsunterhalt oder überprüfen das tatsächliche Einkommen des Ex-Partners. Selbstverständlich observieren unsere Detektive und Detektivinnen gezielt und absolut diskret und erbringen gerichtsverwertbare Beweise mit ausführlichen Foto- und Videonachweisen. Zudem steht jeder Privatermittler mit Vor- und Zunamen im Tätigkeitsbericht und erscheint wenn nötig als Zeuge vor Gericht. Wir setzen auf Qualität und lassen in solch sensiblen Fällen nur ZAD geprüften Privatermittler (IHK-zertifiziert) ermitteln, die alle eine zweijährige Ausbildung durchlaufen haben und bei uns festangestellt sind.

Denn zweifelsfrei Untreue erkennen und diese nachzuweisen, ist nicht leicht – die Detektei Lentz® unterstützt Sie dabei. Diskret und zuverlässig.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeFreundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.