Gärtner arbeiten

Gärtner arbeiten ’schwarz‘ und booten dabei ihren Chef dabei aus!

Unsere Detektei in Frankfurt erhielt vor kurzem den Anruf einer aufgelösten Geschäftsführerin eines mittelständigen Autohauses mit rund 50 Mitarbeitern.

Der Inhaber eines größeren Garten- und Landschaftsbaubetriebes aus Düsseldorf der sich u.a. auch auf die Begrünung von Flachdächern spezialisiert hatte, setzte sich telefonisch mit unserer Detektei für Düsseldorf in Verbindung. Hintergrund war der Verdacht, dass zwei seiner Mitarbeiter – darunter einer der Vorarbeiter – unter Verdacht standen, umfangreiche Zusatzarbeiten an Baustellen ’schwarz‘ gegen Barzahlung in ihrer Freizeit selbst zu erledigen. Hierdurch gingen dem Chef monatlich mehrere Tausend Euro Umsatz verloren. Umsatz der zur Sicherung der Arbeitsplätze dringend benötigt wurde.

Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Düsseldorf begann dann – wegen des Verdachts der Schwarzarbeit – die beiden Angestellten zu observieren.

Im Verlauf von insgesamt sechs Observationstagen konnte der Anfangsverdacht unseres Mandanten nicht nur bestätigt werden; es konnten insgesamt sogar drei Mitarbeiter zweifelsfrei der Schwarzarbeit an Baustellen unseres Auftraggebers überführt werden. Insgesamt konnten durch den professionellen und diskreten Einsatz der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Düsseldorf vier Baustellen aufgedeckt werden, an denen abends nach Feierabend, bzw. Samstag-Nachmittags und samstags von den drei Mitarbeitern umfangreiche Zusatzarbeiten erledigt wurden, die aus dem ursprünglichen Angebot, welches unser Mandant abgegeben hat, vom jeweiligen Auftraggeber als ‚zu teuer‘ herausgestrichen wurden.

Teilweise konnten unsere Detektive visuell sogar dokumentieren, dass für diese Arbeiten das Werkzeug unseres Mandanten eingesetzt wurde.

Allen drei Mitarbeitern – darunter ein Auszubildender, der gerade erst drei Monate im Betrieb war, wurde das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt.

Da alle drei Kündigungsschutzklage einreichten, wurde der Fall vor kurzem vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Gericht gab der fristlosen Kündigung in allen drei Fällen zwar statt, erkannt auch die Übernahme der Detektivkosten als sog. ‚Kosten der notwendigen Beweisführung, nach §91 ZPO.‘ durch die beiden ausgelernten Mitarbeiter an, sprach den Mitarbeitern jedoch das Anrecht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Gesamtbeurteilung ’sehr gut‘ zu, da in diesem Arbeitszeugnis nur die Arbeitsleistung, nicht die Schwarzarbeit, zu beurteilen sei, so die Auffassung des Gerichts.

Über den Autor: Alexander Malien

Alexander Malien

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.