Wenn Unternehmen gesetzwidrig handeln

Was ist privat und was für die Augen und Ohren anderer bestimmt? Kann hier eine klare Trennung vollzogen werden? Ein Gesetzesentwurf zur Überwachung am Arbeitsplatz soll nun klären, wie weit die Mitarbeiterüberwachung gehen darf. Der Grund hierfür: Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder warnen vor zunehmenden Überwachungen am Arbeitsplatz und befürchten die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Namhafte Unternehmen haben es vorgemacht, dass eine gesetzwidrige Vorgehensweise bei der Mitarbeiterüberwachung verheerende Auswirkung auf den Ruf des Unternehmens hat.

„Nur durch eine professionelle Vorgehensweise in einem solch sensiblen Arbeitsfeld können sich Unternehmen vor unschönen Konsequenzen schützen“, weiß Christina Egerer, Geschäftsführerin der Detektei Lentz Gruppe®. Viele Unternehmen suchen daher Hilfe bei Detekteien, wie der Wirtschaftsdetektei Detektei Lentz®, um Informationen einzuholen und sich in Ihrem Handeln abzusichern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen oftmals vor einem Informationsdefizit. „Werden zum Beispiel Videoanlagen installiert um ein legitimes Ziel, wie die Absicherung von Gefahrenstellen, zu verfolgen, ist das Unternehmen verpflichtet dies kenntlich zu machen. Jedoch dürfen diese Kameras zu keinem Zeitpunkt der permanenten und nicht verdachtsbezogenen Mitarbeiterkontrolle dienen“, betont Christian Thome, ZAD geprüfter Detektiv der Detektei Lentz Gruppe®.

„Wir sehen unsere Aufgabe vor allem in der ausgiebigen Beratung unserer Kunden“, betont Christina Egerer, eine der Geschäftsführer. Wenn es dann zum operativen Einsatz kommt wissen die ZAD geprüften Detektive, wie Sie vorgehen müssen. Die Detektei Lentz® beschäftigt ausschließlich geprüfte Detektive, um einen bestmöglichen Service und optimale Ergebnisse zu gewährleisten. So müssen die Detektive der Detektei Lentz Gruppe® nicht nur Kenntnisse in detektivischen Detektivleistungen vorweisen, sie müssen sich auch mit der Gesetzeslage auskennen, und sind in psychologischer Gesprächsführung etc. ausgebildet worden.

Wenn es um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte geht und Unternehmen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, ist meist eine Katastrophe vorprogrammiert. Nur schwer ist es möglich dieses negative Image abzulegen. Besonders in Zeiten der digitalen Archivierung kann das negative Image des Unternehmens nicht einfach wegradiert werde. Auch wenn sich das viele Wünschen.

Sie haben dennoch Bedarf an rechtssicherer und diskreter Überwachung ihrer Mitarbeiter durch geprüfte Detektive (ZAD), die wirklich wissen, was zu tun ist?? Informieren Sie sich auf unserem speziellen Themenportal direkt hier!!

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.