Smartphones als neue Gefahrenquelle – Detekteien können vor Datenverlust schützen

Die neuen Smartphones sind nicht mehr aus dem Geschäftsleben wegzudenken und auch privat haben sie einen festen Platz an der Seite der Benutzer. Laut der EU-Sicherheitsagentur für IT ENISA (Center of Expertise in Network and Information Security in Europe) gingen im dritten Quartal des vergangnen Jahres rund 80 Millionen Smartphones über die Ladentheke – Tendenz steigend. Mit dem im Dezember 2010 veröffentlichten Bericht „Gibt es eine App für Sicherheit?“ berichtet die EU-IT-Sicherheitsagentur über Risiken und Vorzüge von Smartphones. Das Smartphone sei, so die ENISA, zu einem „unverzichtbaren Instrument“ geworden und warnt daher vor Sicherheitsrisiken.

„Besonders für Männer ist das Smartphone äußerst praktisch, da sie keine Handtasche wie Frauen mit sich führen. So lassen sich hier alle wichtigen Daten abspeichern, jedoch ohne an die Folgen zu denken“, weiß Marcus Lentz, ein Geschäftsführer der Detektei Lentz Gruppe®. Ein Datenparadies für Hacker und Spyware. Spätestens wenn Inhalte absolut vertraulich geführter Gespräche Dritten bekannt werden, sollten Betroffene eine Detektei, wie die Detektei Lentz Gruppe®, aufsuchen. „Unsere speziell ausgebildeten Techniker im Bereich Lauschabwehr | Abhörschutz, können zielgenau feststellen, wo das „Datenleck“ ist und arbeiten dem entgegen“, betont Kay Luthardt. Die Detektei Lentz Gruppe® verfügt über die neuesten Mess- und Prüfanlagen und kann so eine effiziente Suche garantieren und ist hierfür – als einzige Detektei in ganz Deutschland – vom TÜV speziell in diesem anspruchsvollen Bereich geprüft und nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ zertifiziert!

Datenklau wird immer mehr zu einem wichtigen Thema. Dabei ist das „abzapfen“ von Informationen von mobilen Endgeräten nur ein weiterer Punkt auf einer langen Liste von Sicherheitsrisiken. Insbesondere Telefonanlagen sind im Fokus der Spione. Ein besonderes Augenmerk gilt den kleinen und mittelständischen Unternehmen mit 10 – 500 Mitarbeitern. Diese sind aufgrund mangelnder Abhörschutz-Maßnahmen besonders anfällig für Lauschangriffe. „Hier liegt die Qoute, bei denen wir Kleinstsender, Wanzen, verdeckte Videokameras etc. finden, bei weit über 60%“, so der Leiter des Abhörschutz Teams, Herr Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik Wolfgang Wedelstedt.

Weitere Informationen zum Thema Abhörschutz und Lauschabwehr erhalten Sie auf dem Themenportal der Detektei Lentz Gruppe® gleich hier!

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.