Detektei Lentz® deckt Lohnfortzahlungsbetrug bei Fachanwalt auf

Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, die das betroffene Unternehmen schädigt, scheint nicht allen Arbeitnehmern klar zu sein: Kaum anders möchte man das immer wieder kehrende Phänomen des Krankfeierns, Blaumachens und Schwänzen von Arbeitnehmern verstehen. Um so überraschender ist in diesem Zusammenhang jedoch ein aktueller Fall der Wirtschaftsdetektei Lentz, bei dem selbst ein als Fachanwalt angestellter Rechtsanwalt einer namhaften Anwaltskanzlei unter dem Verdacht steht, eine Krankheit vorzutäuschen, um in Wirklichkeit private Dinge zu erledigen.

Die namhafte Anwaltskanzlei setzte sich telefonisch mit der Wirtschaftsdetektei Lentz in Verbindung, da diese vermutete, dass einer ihrer angestellten Fachanwälte bereits seit zwei Wochen eine Krankheit vortäuscht. Vorangegangen war ein Urlaubsantrag für drei Wochen, der – aufgrund wichtiger Mandanten-, und Gerichtstermine – von den Partnern der Kanzlei nicht genehmigt wurde.

Eine mobile Observationsgruppe der Detektei Lentz & Co. GmbH übernahm am Einsatzort einige Tage später die Observation des vorgeblich kranken Anwalts.

Es zeigte sich schnell, dass der Anwalt die Funktion des Babysitters für seine beiden Kinder, den 7jährigen Justin und die 3jährige Shannon, ausführte. Shannon wurde in den Kindergarten gebracht; Justin in die Schule gefahren. Tagsüber erledigte der krank gemeldete Anwalt Arbeiten im Garten am Haus bevor er nachmittags beide Kinder wieder abholte und sich dann rührend um diese kümmerte. Die Ehefrau des Anwalts, selbst seit kurzem in leitender Stellung in einem namhaften Telekommunikationskonzern, verließ hingegen morgens pünktlich das Haus, um zur Arbeit zu gehen und kam abends erst gegen 18:30 Uhr zurück, wie die drei Detektive der Wirtschaftsdetektei Lentz am Einsatzort dokumentieren konnten.

Die drei ermittelnden Detektive gingen der Frage nach, wer sich um die beiden Kinder kümmert, wenn beide Eltern arbeiten sind – eine Nanny? Eine Oma? Und wo ist diese zur Zeit?

Zur Beantwortung der Frage stellten die Detektive der Detektei Lentz am Einsatzort auftragsbegleitende Ermittlungen an und konnten in der Tat feststellen, dass eine hauptberufliche Nanny existierte, die auch von einer renommierten Agentur entsendet wurde. Besagte Nanny hatte jedoch gerade Urlaub und befand sich auf Hochzeitsreise, wie die Ermittlungen ergaben.

Das war also der Grund für die dreiwöchige Krankheit: Die eigenen Kinder mussten betreut werden. Die Ehefrau konnte keinen Urlaub nehmen, da sie sich in ihrem Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befand, wie die auftragsbegleitenden Ermittlungen weiter ergaben.Menschlich vielleicht noch verständlich, rechtlich jedoch – gerade für einen Rechtsanwalt – untragbar: Stellt der Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall eben kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat dar. Und gerade die Zielperson der Ermittlungen der Detektei Lentz hätte dieses als Jurist wissen müssen.

Die Anwaltskanzlei, welche die Detektei Lentz & Co. GmbH beauftragt hatte zu überprüfen, ob es sich bei der Krankheitsmeldung um Lohnfortzahlungsbetrug handelt, zog die Konsequenz und trennte sich von dem betrügerischen Anwaltskollegen mit sofortiger Wirkung.

Weitere interessante Informationen rund um das Thema Lohnfortzahlungsbetrug wie ‚Recht auf Lohnfortzahlung‘, ‚Pflichten des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung‘, ‚Was ist im Verdachtsfalle zu tun?‘ u.v.m. finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html sowie weitere interessante Fälle aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.