Unterhaltsbetrug in Berlin nachgewiesen

Der Mandant unserer Detektei Berlin zahlte schon seit Jahren Monat für Monat runde 1000 € nachehelichen Unterhalt an seine in Berlin wohnhafte Ex-Frau.

Nachdem kein Ende absehbar war und die Frau angeblich alleine in einer Wohnung, über einer Gaststätte gelegen, im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg wohnte und nur von einem sehr geringen Einkommen, welches sie als freischaffende Grafikerin erwirtschaftete, lebte, wollte der im Raum Koblenz lebende Mann das einfach mal ‚professionell überprüfen lassen‘, so seine Worte bei der ersten, telefonischen Kontaktaufnahme. Nach einem längeren Beratungsgespräch mit einem der Mandantenbetreuer unserer Detektei Berlin war schnell klar, dass die Ex-Frau einige Tage observiert werden soll, um deren tatsächlichen Tagesablauf festzustellen; insbesondere ob sie wirklich alleine lebte und ob sie wirklich nur von rund 900 € / Monat Einkommen als Grafikerin, plus dem Unterhalt lebte.

Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Berlin begann in der darauffolgenden Woche mit der Beobachtung. Schon am ersten Observationstag war klar: Die Frau wohnte in der Wohnung mit einem südländischen Mann zusammen. Obgleich an der Klingel keinerlei Beschriftung angebracht war und es auch keinen Briefkasten gab, zeigte sich im Verlauf der dreitätigen Observation ein völlig anderes Bild über die Lebenssituation der Zielperson unserer Detektei Berlin.

Die Frau lebte mit dem Inhaber des – im gleichen Haus ansässigen – Berliner Szenelokals zusammen und erledigte ganz offensichtlich die komplette Buchhaltung für diesen Gastronomiebetrieb. Sie fuhr regelmäßig auf die Bank, zahlte dort die Tageseinnahmen ein, erledigte Einkäufe in der Metro für das Lokal und half auch bei der Kassenabrechnung mit. Sonstige Tätigkeiten in dem Lokal vermied die Frau aber.

Weitere – sofort eingeleitete – auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass das Haus, in welchem die Frau mit dem Inhaber des Szenelokals wohnte, auch dem Inhaber gehörte und beide gemeinsam in einer 4-Zimmer-Wohnung lebten. Der bei den Anwälten unseres Auftraggebers eingereichte Mietvertrag, betraf eine kleine 2-Zimmer-Wohnung im gleichen Gebäude. Diese wurde jedoch von einer anderen Mitarbeiterin, deren Identität durch unsere Detektive auch geklärt werden konnte, bewohnt. Somit war der Mietvertrag offensichtlich nur ein Fake, um noch für einen möglichst langen Zeitraum die Unterhaltszahlung unseres Mandanten widerrechtlich zu erschleichen.

Durch die gezielte Observation konnte nicht nur geklärt werden, dass die Ex-Frau des Mandanten unserer Detektei Berlin schon seit mindestens drei Jahren in einem klaren und eindeutigen eheähnlichen Verhältnis lebte, sondern auch, dass sie die kompletten, administrativen Arbeiten des Lokals ihres Lebensgefährten erledigte, d.h. auch dort Anspruch auf ein Einkommen hatte, wie die Richter des Familiengerichtes später zutreffend feststellten.

Somit seien, bei der Unterhaltsbemessung, auch die Einkünfte des neuen Lebensgefährten mit zu berücksichtigen. Dies hatte zur Folge, dass der Mandant unserer Detektei Berlin durch das Familiengericht von allen Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau befreit wurde. Die Angelegenheit ist nun mittlerweile bei der Berliner Staatsanwaltschaft, wegen Verdachts des Unterhaltsbetruges durch die Ex-Frau, anhängig. Man wird sehen, was dabei rauskommt.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.