News im Oktober 2012

2. Oktober 2012

Muskelzerrung? Fehlanzeige!

In Cuxhaven spielte sich folgender Einsatz ab, bei dem der Mandant die Hilfe einer Detektei benötigte. Der Mandant entschied sich für unsere Detektei.


2. Oktober 2012

Die Ultima Ratio GmbH (Detektei Lentz®) investiert weiter in den Bereich Lauschabwehr und Abhörschutz

Immer mehr Unternehmer erkennen das Problem Wirtschaftsspionage und des Abhörens und suchen professionelle Hilfe bei der aktiven Lauschabwehr und dem vorbeugenden Abhörschutz, da eine eigene Security-Abteilung leicht Kosten von mehreren Hunderttausend Euro pro Jahr verursacht …


2. Oktober 2012

Die neue Detektei Lentz® App

Aufgrund von Anregungen von Mandanten wurde die App der Detektei Lentz Gruppe® nun überarbeitet und steht seit kurzer Zeit im App-Store für alle iPhone und iPad Nutzer zum kostenfreien Download in der Version 1.4 zur Verfügung


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.