Erneut Unterhaltsbetrug in Berlin nachgewiesen

Die 39jährige geschiedene Mandantin unserer Detektei stellte fest, dass ihr als freiberuflicher Grafiker und Designer tätige Ex-Ehemann seit seinem Auszug aus dem ehelichen Haus plötzlich „verarmte“ und deswegen angeblich keinen Unterhalt mehr für sie und die zwei gemeinsamen Kinder zahlen könne.

Der Mann, der etwa dreihundert Kilometer entfernt in Berlin lebt, gab in anwaltlichen Schreiben stets an, er habe keine Arbeit, dadurch kein Geld und könne nicht zahlen und lebe von Zuwendungen seiner Eltern und seiner neuen Freundin.

Da die Mandantin unserer Detektei dies bezweifelte, engagierte diese nun eines der Teams unserer Detektei, um den Sachverhalt durch unsere Detektei in Berlin am Wohnort ihres Ex-Mannes zu klären.

Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei in Berlin als Einsatzort begann zeitnah mit der Observation des Ex-Ehemannes über den Verlauf einer Woche.

Hierbei stellten unsere drei Detektive schnell fest, dass er jeden Morgen pünktlich das Haus verließ und zu einer örtlichen Internetagentur fuhr und dort auch durch die großen Glasfronten der Geschäftsräume an einem Schreibtisch an allen Tagen in Vollzeit beim Arbeiten beobachtet werden konnte. Auch zusätzliche, legendierte Ermittlungen in der Internetagentur ergaben schnell, dass der Mann dort als freiberuflicher Webdesigner seit mehreren Monaten tätig war und unter einer eigenen E-Mail Adresse und Telefondurchwahl auch stets erreichbar war.

Des Weiteren konnte der Mann nach Feierabend beim Besuch zweier Banken beobachtet werden, wie er dort am Automaten Überweisungen tätigte und Kontoauszüge zog. Zwei Banken, die der Mandantin unserer Detektei in Berlin als Einsatzort völlig unbekannt waren. Nachforschungen und Abfragen bei verschiedenen Datenbanken ergaben, das der Ex-Mann dort zwei Konten unterhielt und auch in Sachen Geld und Vermögen alles in Ordnung war, ganz im Gegensatz zu den wortgewaltigen Schilderungen seines Anwalts gegenüber der Mandantin unserer Detektei.

Unter Vorlage unserer fünf Tätigkeitsberichte mit entsprechender umfassender visueller Beweissicherung konnte der Ex-Mann der Mandantin unserer Detektei in Berlin als Einsatzort unserer mobilen Einsatzgruppe gerichtlich dazu bewegt werden, seinen Zahlungsverpflichtungen, auch rückwirkend, vollständig und zügig nachzukommen. Das zuständige Gericht gab dem Ex-Ehemann nämlich sehr deutlich zu verstehen, dass hier unter Umständen auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten seinerseits vorliegen könnte, wenn er weiterhin die Unwahrheit sagen würde.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.