Wäsche bügeln im Homeoffice?

Was erlaubt ist – und wann Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen dürfen

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Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das Homeoffice oder Mobile Office für viele Arbeitnehmer eine echte Alternative zum Büro. Die Arbeit von zu Hause aus hat viele Vorteile – etwa den Wegfall des Arbeitswegs. Doch nehmen Arbeitnehmer es mit der Arbeitszeiterfassung in den eigenen vier Wänden auch so genau wie im Betrieb? Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise häufig nicht erreichbar ist oder die Arbeitsleistung zu wünschen übrig lässt, wird der Chef früher oder später misstrauisch. Besteht ein begründeter Verdacht, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice bei der Zeiterfassung trickst, kann ein Privatdetektiv helfen, den betrügerischen Mitarbeiter zu überführen.

Im Homeoffice verschwimmt manchmal die Grenze zwischen Privatleben und Arbeit: Etwa, wenn das gelangweilte Kind beschäftigt werden will oder der Paketbote vor der Tür steht. Kritisch wird es, wenn Arbeitnehmer die fehlende Kontrolle des Arbeitgebers ausnutzen und der Versuchung nachgeben, während der Arbeitszeit private Dinge zu erledigen. Denn grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz daheim genauso wie im Büro.

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Was ist im Homeoffice erlaubt?

Wenn der Arbeitgeber beispielsweise regelmäßige Gymnastikeinheiten während der Arbeitszeit billigt, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Mitarbeiter die Übungen auch im Homeoffice durchführen. Tätigkeiten im Haushalt sind dann kein Problem, wenn der Arbeitnehmer sie während seiner Pausenzeiten – also in seiner Freizeit – erledigt. Anders sieht es aus, wenn Mitarbeiter vorgeben zu arbeiten, während sie in Wirklichkeit einen Plausch mit der Nachbarin halten, die Wäsche bügeln oder gar zum Einkaufen fahren. Dabei handelt es sich um Arbeitszeitbetrug. Lässt sich dieser mehrfach nachweisen, muss der Mitarbeiter rechtliche Konsequenzen und eine Kündigung fürchten, denn Arbeitszeitbetrug ist strafbar.

Ist Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice legal?

Das Problem: Arbeitgeber haben kaum Möglichkeiten, den auffälligen Mitarbeiter zu überführen. Hausbesuche sind nur mit Ankündigung zulässig und dürfen nicht der Kontrolle der Mitarbeiter dienen. Zwar gibt es digitale Überwachungssoftware, doch der Einsatz ist kritisch, da er in der Regel die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters und den Datenschutz verletzt. Bei eigenen Ermittlungen besteht das Risiko, dass sich Arbeitgeber selbst rechtswidrig verhalten, sodass die Beweise vor Gericht nicht zugelassen werden.

Fazit:

Daher ist die Überwachung von Mitarbeitern im Home-Office bei Vorhandensein eines berechtigten Interesses, d.h. einem starken Anfangsverdacht, durchaus legal und ein vor dem Arbeitsgericht als Beweismittel zulässiges Verfahren!

Mitarbeiter mithilfe eines Detektivs überführen

Ein Privatdetektiv kann hingegen dabei helfen, den Arbeitsrechtsbetrug rechtskonform nachzuweisen. Bei der Wahl der Detektei sollten Arbeitgeber unbedingt darauf achten, dass diese nach DIN SPEC 33452 zertifiziert ist. Zwar gibt es davon derzeit in Deutschland noch nicht allzuviele Detekteien; aber es werden immer mehr und diese – speziell für Detekteien konzipierte – Norm trennt wirklich nachprüfbar die ‚Spreu vom Weizen‘, d.h. seriöse von unseriösen Detektiven. Setzen Arbeitgeber einen Detektiv auf einen ihrer Mitarbeiter an, benötigen sie hierfür bereits einen konkreten Verdacht für eine schwere Pflichtverletzung. Ein konkreter Verdacht kann beispielsweise darin bestehen, dass der Mitarbeiter während der Arbeitszeit beim Joggen beobachtet wurde, dass sich der Aufgabenberg ungewöhnlich stark anhäuft oder dass der Mitarbeiter trotz Vereinbarung häufig nicht ans Telefon geht und seine Abwesenheit nicht glaubhaft rechtfertigen kann. Auch der Detektiv hat nicht das Recht, die Wohnung des verdächtigen Mitarbeiters für die Observation zu betreten. Er kann seine Aktivitäten aber aus der Entfernung beobachten und so Pflichtverstöße dokumentieren – etwa wenn der Mitarbeiter ein Buch auf dem Balkon liest oder ins Auto steigt, um damit zum Supermarkt zu fahren. Sobald der Detektiv mehrere eindeutige Beweise gesammelt hat, kann der Arbeitgeber rechtlich gegen seinen unehrlichen Mitarbeiter vorgehen.

Tipp: Klare Regeln für alle

Möglicherweise stellt sich im Zuge der Nachforschungen auch heraus, dass der Verdacht des Arbeitgebers unbegründet war. Um einen unberechtigten Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten Arbeitszeiten schriftlich fixiert und von den Mitarbeitern dokumentiert werden. Auch die vorgeschriebenen Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit sollten an alle Mitarbeiter deutlich kommuniziert werden.

Fotos: Copyright Lentz & Co. GmbH

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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