Arbeitszeitbetrug? (K)ein Phänomen der neuen Arbeitszeitmodelle?

Flexible Arbeitszeitmodelle – Fluch oder Segen?

Bild: arbeitszeitbetrug

Arbeitsverhältnisse werden zunehmend flexibler bzw. wird die Forderung nach flexiblen Arbeitszeitmodellen seitens der Mitarbeiter immer lauter. Arbeit und Familie müssen unter einen Hut gebracht werden.

Unternehmen stehen ihrerseits vor der schwierigen Entscheidung, Angebote als Antwort auf eben diese Forderung zu schaffen oder vielleicht sogar auf den einen oder anderen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Doch eben das ist in Zeiten des Fachkräftemangels gar nicht so einfach praktisch umsetzbar.

Flexible Arbeitszeitmodelle sind des einen Fluch und des anderen Segen. Während sich berufstätige Eltern nach mehr Flexibilität im Job sehnen, um Kind und Karriere gerecht zu werden, laufen Unternehmer auch Gefahr, von ihren eigenen Mitarbeiter um Arbeitszeit betrogen zu werden. In der Praxis lässt sich kaum mehr entscheiden, wie Arbeit aussieht und wie Freizeit.

Eine große Gefahr der heutigen Zeit ist der Arbeitszeitbetrug

Wer sich auf flexible Arbeitszeitmodelle einlässt, läuft ebenso Gefahr, als Arbeitnehmer betrogen, ausgenutzt und hintergangen zu werden, wie die Chefs solcher Arbeitnehmer, die durch den Beruf an sich selbstbestimmt arbeiten, z.B. Außendienstmitarbeiter, oder Angestellte die überwiegend im Home-Office Arbeiten – ohne, dass ihre Arbeitszeit wirklich brauchbar nachweisbar ist.

Was sich durch diese „unüberprüfbaren Jobs“ und den Ruf nach mehr Flexibilität am Arbeitsplatz ebenfalls mehrt, sind Delikte werden Arbeitszeitbetrug. Gerade Außendienstmitarbeiter erfinden immer wieder für sich die 15-Stunden-Woche bei vollem (40-Stunden-)Lohnausgleich. Besonders betroffen sind Außendienstmitarbeiter jeder Art, Vertriebler, aber auch Angestellte mit Gleitzeit.

In der Praxis wird die erbrachte Arbeitszeit dann großzügig nach oben korrigiert. Das funktioniert immer dann, wenn Kollegen sich (widerrechtlicher Weise) an der Stempeluhr zu schaffen machen oder Kundentermine abgerechnet werden, die de facto gar nicht stattgefunden haben, bzw. man sich aus dem Home-Office zwar im Sytem des Arbeitgebers einloggt, aber faktisch mal eben Einkaufen fährt, die Gartenarbeit erledigt, oder ‚nur mal eben kurz‘ in den Baumarkt fährt, ohne sich ordnungsgemäß auszuloggen. Aus einer Stunde mehr morgens und abends, werden dann direkt zwei Stunden am Tag, zehn Stunden in der Woche und vierzig Stunden im Monat – das entspricht einer kompletten Arbeitswoche! Dieses Rechenexempel lässt sich beliebig ausweiten und zeigt: Der betrügerische Arbeitnehmer bekommt Freizeit, der Arbeitgeber hingegen wird um viel Geld gebracht.

Unternehmer setzen bei systemischem Arbeitszeitbetrug auf Profi-Detektive

Um mit vor Gericht verwertbaren Beweisen nachweisen zu können, dass ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber in puncto Arbeitszeit betrügt, werden zunehmend häufiger die Dienste unserer Detektive in Anspruch genommen. Hier ist nämlich nicht nur die Rechtskonformität in der Arbeitsweise und der erarbeiteten Beweisführung gewährleistet; auch stehen im Nachgang neutrale und unbefangene Zeugen – nämlich unsere ZAD geprüften Privatermittler (IHK) – zur Verfügung. Sie gehen zu dritt oder zu viert dem möglichen Arbeitszeitbetrüger nach, um Beginn und Ende der Arbeitszeit zu dokumentieren und darüber hinaus auch auf die Tätigkeit an sich sowie etwaige Arbeitspausen zu achten. Observationen wie diese können ein bis zwei Wochen dauern und haben nicht selten eine Differenz von mehreren Stunden täglich auf dem vom Arbeitnehmer vorgelegten und von der vom Detektiv dokumentierten Stundenanzahl zur Folge.

Kann der Chef nicht auch selbst observieren (lassen)?

Bild: arbeitszeitbetrug-observation

Auch wenn die Privat-Observation inhaltlich denkbar ist, so führt sie doch nicht zu den Beweisen, die vor dem Arbeitsgericht anerkannt werden. Letztendlich wird der Arbeitnehmer durch eine in Eigenregie laienhaft durchgeführte Observation also lediglich gewarnt. Der Effekt ist dann häufig eine vorsichtigere Planung, oder eine vorübergehende Einhaltung der Arbeitszeit. Dies ist jedoch selten von Dauer! Damit bleibt dem Unternehmer unterm Strich der betrügerische Ansatz des Mitarbeiters im Gedächtnis, auf dem Schaden, den der Mitarbeiter dem Betrieb damit zugefügt hat, bleibt er aber ebenso sitzen wie auf seinem betrügerischen Mitarbeiter, den er ohne Detektiveinsatz nicht fristlos kündigen kann.

Hinzu kommt das Risiko, dass die eigenen – als Laiendetektiv – eingesetzten Mitarbeiter über das Ziel hinausschießen und sich so im Hinblick auf mögliche Datenschutzverstöße strafbar machen; was auch dem Arbeitgeber – als Auftraggeber – sprichwörtlich ‚auf die Füße‘ fallen könnte.

Fazit: Um einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen und auch gerichtlich haltbar zu machen, ist es sinnvoll und nötig, eine Detektei damit zu beauftragen. Am sinnvollsten ist es hier, auf eine Detektei mit Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 zu achten. Hier ist die ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ geprüft und durch eine seriöse Zertifizierungsstelle, in unserem Fall durch den TÜV, bestätigt. Auch wird durch diese Zertifizierung garantiert, dass nur als Privatermittler ausgebildete und anerkannt durch die IHK geprüfte Detektive eingesetzt werden.

Kann der Mitarbeiter des Betruges überführt werden, muss dieser im Übrigen auch die Kosten für den Einsatz der Detektei tragen bzw. können die dabei angefallenen Kosten der Beweisführung vom des Arbeitszeitbetrugs überführten Mitarbeiters, nach §91 ZPO., als ‚Kosten der Beweisführung‘ wieder eingefordert werden.

Teuer kann es für den betrügerischen Mitarbeiter aber auch aus zweierlei anderen Gründen werden: Zum einen, weil er von heute auf morgen ohne Job dastehen wird, und, weil sein Verhalten zusätzlich damit durch die Arbeitsagenturen sanktioniert werden könnte, sowie dass der Betrüger seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Schadensersatz für die zu viel bezahlte Arbeitszeit bezahlen muss, weil er das zu viel gezahlte Gehalt auf betrügerische Art und Weise erschlichen hat.

Betrug im Betrieb findet nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeit statt

In einem Impulse-Interview verrät Privatdetektiv Marcus Lentz, dass Arbeitgeber nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiten von ihren Mitarbeitern betrogen werden. Auch den klassischen Diebstahl gibt es noch immer, ebenso wie den sogenannten Lohnfortzahlungsbetrug, bei dem die Angestellten vorgegeben, krank zu sein, obgleich sie das eigentlich gar nicht sind. Auch wenn es kein valides, statistisches Material zu diesen Vorkommen gibt (die Dunkelziffer liegt in diesem Bereich sehr hoch), schätzt der Privatdetektiv, dass doch 80 bis 90 Prozent der Betriebe von Arbeitszeitbetrug betroffen sind. Um sicherzustellen, dass der Einsatz eines Detektivs auch zum gewünschten Ziel führt, rät der Detektiv im Interview dazu, das Thema zur Chefsache zu machen. Das bedeutet, dass nur der Unternehmer selbst eingeweiht ist – und auch die Detektei beauftragt. Sonst könnte im schlechtesten Fall die Sekretärin womöglich noch den betrügerischen Mitarbeiter vorwarnen.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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