Keylogger: Sind sie legal?

Bild: detektei-keylogger-legal

Wann Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice ausspionieren dürfen und warum Detektive eine bessere Alternative zur Überwachungstechnik sind lesen Sie hier:

Die Politik nimmt Unternehmen während der Corona-Pandemie in die Pflicht, den Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Doch manch ein Chef zweifelt daran, dass die Mitarbeiter dann tatsächlich genauso produktiv sind wie im Büro. Um dennoch die Kontrolle über sie zu behalten, setzen manche Arbeitgeber sogenannte Keylogger ein. Die dauerhafte und präventive Nutzung einer solchen Überwachungssoftware ist jedoch nicht gestattet und hat vor Gericht in der Regel keine Beweiskraft, wenn es zu einem Prozess wegen Arbeitszeitbetrugs kommt.

Was ist ein Keylogger?

Keylogger (dt. Tastenprotokollierer) kommen vor allem bei Hackern, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten zum Einsatz. Aber auch einige Arbeitgeber setzen mittlerweile auf die Überwachungstechnik. Keylogger sind sowohl als Software als auch als Hardware erhältlich. Bei der Software-Variante wird ein entsprechendes Programm installiert, das für den Nutzer des Computers unsichtbar ist. Es protokolliert die Tastatureingaben und fertigt in regelmäßigen Abständen Screenshots an, die wahlweise auf der Festplatte gespeichert oder im Hintergrund – völlig unbemerkt vom eigentlichen Nutzer des Computers – an einen anderen Nutzer geschickt werden. Bei einigen Keyloggern können auch Schlüsselwörter angegeben werden. Die Software überwacht den Nutzer also erst, wenn er ausgewählte Begriffe tippt. Hardware-Keylogger gibt es meist als USB-Sticks. Diese lassen sich zwischen Tastatur und PC stecken. Die Tastatureingaben landen im internen Speicher der Hardware. Sie können aber auch per Funk oder über das Netzwerk direkt an den Überwachenden geschickt werden.

Rechtssichere Überwachung von Mitarbeitern

Keylogger greifen auch personenbezogene Daten ab und speichern beispielsweise sensible Passwörter, weshalb ihr Einsatz immer einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Der Einsatz von Keyloggern ist deshalb nur unter ganz besonderen Umständen legal. 2017 fällte das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Urteil: Demnach ist die Nutzung von Keyloggern an Rechnern von Arbeitnehmern nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung besteht. Zusätzlich benötigt der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Betriebsrats. Arbeitgeber, die einen konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug haben und sichergehen wollen, dass ihre Nachforschungen verhältnismäßig und rechtskonform sind, sollten besser einen Detektiv hinzuziehen.

Eine seriöse Detektei setzt nur ausgebildetes Fachpersonal als Detektiv ein. Hier dürfte der anerkannte Berufsabschluss zum ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ in Kombination mit einer gültigen Zertifizierungen nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen“ ein sicheres Zeichen sein, einen qualifizierten Ermittlungspartner gefunden zu haben. So kann der Mandant sich sicher sein, dass das gesammelte Beweismaterial vor Gericht Bestand hat und keine illegalen, oder fragwürdigen Ermittlungsmethoden eingesetzt werden, die unter Umständen auch den Mandanten selbst ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft bringen.

Tipp: Klare Regeln schaffen

Damit es im besten Fall gar nicht erst zu einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug kommt, sollten Arbeitgeber die internen Regeln deutlich kommunizieren. Das gilt sowohl für die Erreichbarkeit per Telefon oder Mail als auch für die private Nutzung des Internetzugangs der Firma. Es empfiehlt sich, beides schon im Arbeitsvertrag, oder ggf. später in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, damit keine Unklarheiten entstehen.

Hilfreich sind außerdem regelmäßige Zielvereinbarungen und -kontrollen mit den einzelnen Arbeitnehmern.

Foto: © Detektei Lentz & Co. GmbH

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
KundenstimmeDie Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.