Ausspähung von Betriebsgeheimnissen & Computersabotage
‚Wir sind erst am Anfang, was Formen der Computersabotage und die Ausspähung von Firmen angeht‘, so lautete das Zitat von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts. Ziercke malt kein pessimistisches Bild vom Ausmaß der Internet-Kriminalität in sehr naher Zukunft, sondern stellt sich lediglich der traurigen Wahrheit.
In Deutschland wurden im letzten Jahr mehr als 870.000 Firmen durch gezielte Computersabotage und Ausspähung von Betriebsgeheimnissen zum Teil erheblich geschädigt. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen, da nicht alle Firmen überhaupt mitbekommen, was da in ihren eigenen vier Wänden abläuft, bzw. viele Firmen auch den Gang in die Öffentlichkeit wegen des drohenden Imageverlustes scheuen.
Die Lentz GmbH & Co. KG verfügt als bundesweit erste und bislang einzige Detektei über Fachpersonal, welches nach DIN ISO 27001 als ‚Lizenzierte IT-Grundschutz-Auditoren‘ zugelassen wurde. Sie können über uns auch folgenden Service erhalten:- Stellung externer Datenschutzbeauftragter für ihr Unternehmen (Outsourcing des Datenschutzbeauftragten) bei monatlicher Betreuungspauschale- Entwicklung einer Datenschutzorganisation- Schwachstellen-Analysen + Beseitigung- Entwicklung von Datenschutzkonzepten für Ihr Unternehmen- Mitarbeiter-Schulung + Sensibilisierung für die Thematik des Datenschutzes Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland
Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt von Gewerbetreibenden und Unternehmen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) bestellt wird, wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Jeder Mitarbeiter, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Beschäftigte betrifft, muss im Zweifel hier eingerechnet werden.
Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 250.000 € geahndet werden.
Ein Datenschutzbeauftragter muss fachkundig sein. Das BDSG fordert vom Datenschutzbeauftragten u. a. Fachkunde (§ 4f Abs. 2 Satz1 BDSG). Dazu zählt nicht nur eine entsprechende einmalige Ausbildung sondern auch eine permanente Weiterbildung. Ein Datenschutzbeauftragter hat die gesetzlichen Aufgaben nach dem BDSG erfüllen.
Dieser Datenschutzbeauftragte kann für Ihr Unternehmen über uns als externer Mitarbeiter gestellt werden. Die Vorteile für Sie eines solchen externen Datenschutzbeauftragten liegen klar auf der Hand:- Ein externer Mitarbeiter ist in Teilzeit in der Regel günstiger als eine interne Lösung,- Sie haben keinerlei Kosten für Aus- und ständige Weiterbildung,- Sie erreichen eine höhere Effizienz,- Ein externer Mitarbeiter sieht Fehler und Nachlässigkeiten im Regelfall eher und kann sofort Einschreiten ohne Kollegen in der eigenen Firma zu ‚diffamieren‘,- Ihre eigenen Mitarbeiter können sich auf die eigentliche Kernkompetenz Ihres Tagesgeschäfts konzentrieren.
Über die Autorin: Natalie Bote
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Werner G., München
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Wolf-Peter H., Köln