Erfundene Spesen | fristlose Kündigung

Ein Außendienstmitarbeiter eines Lebensmittelgroß- handels im Stuttgarter Raum stand schon länger im Verdacht des Spesenbetruges. Im März 2008 schaltete die Geschäftsleitung dann unsere Detektei ein, um die Angelegenheit diskret zu überprüfen.

Drei unserer Detektive observierten den Außendienstmitarbeiter an insgesamt fünf Tagen und dokumentierten – ohne eine einzige Unterbrechung – sämtliche Fahrtstrecken und besuchten Firmen mit exakter Uhrzeit. Ebenso wurden Arbeitsbeginn und Feierabend lückenlos und minutiös dokumentiert.

Nach der Einreichung der darauffolgenden Spesenabrechnung stellte sich in nur einer Woche ein Unterschied von 11,25 Arbeitsstunden und 662 nicht gefahrenen Kilometern zu lasten unseres Mandanten heraus.

Dieser sprach die sofortige fristlose Kündigung des Außendienstmitarbeiters aus und forderte unsere Kosten als Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO zurück.

Vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg, als letzte Instanz, gab der Außendienstler dann an, seine Spesenabrechnung ‚aus dem Gedächtnis‘ heraus gemacht zu haben.

Ergebnis: Urteil der Vorinstanz bestätigt. Fristlose Kündigung bleibt bestehen. Detektivkosten müssen zu 80% übernommen werden.

Spesenbetrug – egal wie hoch – sei kein Kavaliersdelikt und rechtfertige in jedem Fall eine fristlose Kündigung, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Auch die Detektivkosten sah das Gericht für eine Woche Observation als angemessen an; lediglich die beinhaltete Mehrwertsteuer, welche unser Mandant mit eingefordert hatte, wurde vom Gericht nicht als Erstattungsfähig anerkannt, da unser Mandant als Gewerbetreibender ja vorsteuerabzugsberechtigt sei.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.