Betriebsratsmitglied vermittelt Aufträge an die Konkurrenz

Der Mitarbeiter unseres Auftraggebers, einer größeren Dachdeckerei aus Thüringen, war nicht nur schon über 20 Jahre im Unternehmen, er war dort auch aktives Mitglied des Betriebsrates. Gerade diese Kombination machte es für unseren Auftraggeber so schwierig, seinen Verdacht einer möglichen unerlaubten Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen zu überprüfen – wollte er sich doch nicht einer falschen Anschuldigung hingeben. Jedoch lagen unserem Auftraggeber zwei anonyme Hinweise vor.

Im Mai 2009 erhielten drei Detektive unserer Detektei schließlich den Auftrag den Mitarbeiter während einiger freier Tage von Mittwoch bis einschließlich Sonntags ganztägig ab seinem Wohnsitz in Weimar zu observieren. Es sollte festgestellte werden, ob der Mitarbeiter irgendetwas tat, was den Anfangsverdacht des Auftraggebers begründet.

Am ersten Tag tat sich noch nichts Ungewöhnliches. Der Mann besuchte Baumärkte, werkelte in seinem Garten herum und erledige Einkäufe usw.

Am zweiten Tag jedoch, kam er mit einer Mappe unter seinem Arm aus dem Wohnhaus heraus und fuhr bis in die thüringische Landeshauptstadt Erfurt. Dort verschwand der Mann in einem ortsansässigen Dachdeckerbetrieb. Einem Unternehmen, welches in direktem Wettbewerb zu unserem Auftraggeber, also seinem Arbeitgeber, steht. Unsere Detektive konnten beobachten, dass der Mann dort – zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter – nach etwa 30 Minuten das Werksgelände in einem Firmenwagen verließ und zu sieben Baustellen fuhr und dort das Aufmass für die Angebotserstellung machte. So wurden Baustellen bis nach Gotha und Sömmerda im Tagesverlauf besucht.

Ein späterer Abgleich mit den Daten unseres Auftraggebers ergab, dass es sich bei fünf der sieben Baustellen um Bauvorhaben handelte, bei welchen auch unser Auftraggeber ein Angebot abgegeben hatte; jedoch den Auftrag nicht erhalten hat. Im Nachhinein konnten unsere Detektive auch den Grund dafür ermitteln. Der fleissige Mitarbeiter kassierte eine Provision für die Auftragsvermittlung und sorgte deshalb dafür, dass statt seines Arbeitgebers der Konkurrenzbetrieb aus Erfurt die Aufträge bekam.

Unser Auftraggeber erstattete nicht nur Strafanzeige gegen den Mann und sprach die fristlose Kündigung aus; er sorgte auch dafür dass die zuständigen Finanzbehörden über die – offenbar ’schwarz‘ gezahlte Vermittlungsprovision – informiert wurden. Das wiederum dürfte sowohl für den Konkurrenzbetrieb aus Erfurt, als auch für den nun arbeitslosen Dachdeckermeister noch erhebliche Probleme nach sich ziehen; der die fristlose Kündigung im übrigen nicht mehr vor dem Arbeitsgericht anfechtet.

Über die Autorin: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.