Lauschangriff und Lauschabwehr?!?

Der große Lauschangriff seit 1998 eine deutsche Wirklichkeit mit Billigung des Gesetzgebers. Nicht nur Vermieter, Ehepartner, der Ex-Freund oder Nachbarn belauschen uns…. ! Sondern auch die Politiker, die Polizei, die Geheimdienste, der Arbeitgeber, die Steuerfahndung… Diese Liste lässt sich praktisch beliebig erweitern. Aber auch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens und im geschäftlichen Bereich nehmen Lauschangriffe seit mehreren Jahren stetig zu, so die Erfahrung der Techniker unseres ‚Spezialteam Lauschabwehr‚.

Absolut alles ist denkbar! Alles ist möglich! Alles ist machbar! Nichts ist unmöglich!

Das sollten Sie sich vor Augen führen. Mit dem Budget von wenigen Hundert Euro, kann ein Schaden entstehen, der leicht ins Hunderttausendfache geht.

Jährlich werden in der Bundesrepublik circa 1.000.000 Deutsche überwacht. Die Wohnung ist seit der Einführung des Gesetzes über den großen Lauschangriff im Jahre 1998 nicht mehr sicher. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis werden immer öfter verletzt. Biometrische Datenerfassung, die Verletzung des Bankgeheimnis, die Offenlegung der Gesundheitsdaten und die Kfz-Kennzeichenüberwachung über das LKW-Mautsystem und – ganz aktuell – Social Networks, Google Street View und Handyüberwachung machen uns jetzt schon zum gläsernen Staatsbürger.

Lauschabwehr ist Sache von Profis! Alleine das Equipment um Kleinstmikrofone, Videowanzen etc. wirklich sicher orten und aufspüren zu können, kostet mehrere zehntausend Euro. Nicht mit eingerechnet ist die Ausbildung der Techniker, die in der Lage sind, dieses Equipment zu bedienen und damit zu arbeiten.

All` dass, was Sie für wenige Hundert Euro im Internet an ‚Aufspürgeräten‘ zu kaufen bekommen, ist durch die Bank rausgeworfenes Geld!

Dies belegt auch die Statistik ‚Lauschabwehr‘ der Detektei Lentz® – Unternehmensgruppe 2010. Insgesamt 188 Lauschabwehraufträge wurden europaweit im Jahr 2010 ausgeführt. Bei 2/3 aller dieser Aufträge, haben die Mandanten bereits selbst zuvor – mit Geräten die im Internet für 500? bis 2.000? angeboten werden – gesucht. Ohne Erfolg! Hierbei wurden Flächen von weniger als 100m² bis weit über 100.000m² abgesucht. In rund 65% aller Fälle, d.h. in 119 Fällen, wurden unsere Experten fündig und konnten Abhörgeräte und/oder verdeckte Videowanzen, bzw. abgehörte Telefonleitungen bzw. Spionageprogramme auf Handys aufspüren und unschädlich machen.

Das zeigt beeindruckend, dass Abhörschutz uns alle betrifft! Die Mandanten, bei denen ein Lauschangriff nachgewiesen werden konnte, kommen aus dem mittleren und gehobenen Privatbereich und aus jeder Coleur des Unternehmertums. Die kleine Unternehmensberatung mit fünf Mitarbeitern war ebenso dabei, wie ein weltweit tätiger Luftfahrtkonzern, oder Speditionen bzw. Paketdienste und einen Zulieferer staatlicher Stellen, deren Betriebsgeheimnisse so an die Mitbewerber gewandert sind.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.