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Wenn Unternehmen gesetzwidrig handeln

Was ist privat und was für die Augen und Ohren anderer bestimmt? Kann hier eine klare Trennung vollzogen werden? Ein Gesetzesentwurf zur Überwachung am Arbeitsplatz soll nun klären, wie weit die Mitarbeiterüberwachung gehen darf. Der Grund hierfür: Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder warnen vor zunehmenden Überwachungen am Arbeitsplatz und befürchten die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Namhafte Unternehmen haben es vorgemacht, dass eine gesetzwidrige Vorgehensweise bei der Mitarbeiterüberwachung verheerende Auswirkung auf den Ruf des Unternehmens hat.

„Nur durch eine professionelle Vorgehensweise in einem solch sensiblen Arbeitsfeld können sich Unternehmen vor unschönen Konsequenzen schützen“, weiß Christina Egerer, Geschäftsführerin der Detektei Lentz Gruppe®. Viele Unternehmen suchen daher Hilfe bei Detekteien, wie der Wirtschaftsdetektei Detektei Lentz®, um Informationen einzuholen und sich in Ihrem Handeln abzusichern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen oftmals vor einem Informationsdefizit. „Werden zum Beispiel Videoanlagen installiert um ein legitimes Ziel, wie die Absicherung von Gefahrenstellen, zu verfolgen, ist das Unternehmen verpflichtet dies kenntlich zu machen. Jedoch dürfen diese Kameras zu keinem Zeitpunkt der permanenten und nicht verdachtsbezogenen Mitarbeiterkontrolle dienen“, betont Christian Thome, ZAD geprüfter Detektiv der Detektei Lentz Gruppe®.

„Wir sehen unsere Aufgabe vor allem in der ausgiebigen Beratung unserer Kunden“, betont Christina Egerer, eine der Geschäftsführer. Wenn es dann zum operativen Einsatz kommt wissen die ZAD geprüften Detektive, wie Sie vorgehen müssen. Die Detektei Lentz® beschäftigt ausschließlich geprüfte Detektive, um einen bestmöglichen Service und optimale Ergebnisse zu gewährleisten. So müssen die Detektive der Detektei Lentz Gruppe® nicht nur Kenntnisse in detektivischen Detektivleistungen vorweisen, sie müssen sich auch mit der Gesetzeslage auskennen, und sind in psychologischer Gesprächsführung etc. ausgebildet worden.

Wenn es um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte geht und Unternehmen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, ist meist eine Katastrophe vorprogrammiert. Nur schwer ist es möglich dieses negative Image abzulegen. Besonders in Zeiten der digitalen Archivierung kann das negative Image des Unternehmens nicht einfach wegradiert werde. Auch wenn sich das viele Wünschen.

Sie haben dennoch Bedarf an rechtssicherer und diskreter Überwachung ihrer Mitarbeiter durch geprüfte Detektive (ZAD), die wirklich wissen, was zu tun ist?? Informieren Sie sich auf unserem speziellen Themenportal direkt hier!!

Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Sehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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