Lohnfortzahlungsbetrug im Umland von Hamburg aufgedeckt

Unsere Detektei Hamburg wurde im April eingeschaltet, um den bei dem Geschäftsführer eines nördlich von Hamburg, in Quickborn, ansässigen Bauunternehmens bestehenden Verdacht eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall eines Mitarbeiters zu bestätigen, oder absolut zu entkräften.

Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Hamburg begann, einige Tag später, in Quickborn mit der auf zunächst vier bis fünf Tage angesetzten Observation (Beobachtung) des vorgeblich kranken Mitarbeiters.

Es wurde schnell klar, dass der Mitarbeiter nicht so krank ist, wie er unserem Auftraggeber erzählte. Trotz angeblicher ’schwerer Rückenprobleme‘ war der Mann nämlich in der Lage die Terrasse des Hauses seiner Schwiegereltern, im Rund 20km. entfernten Elmshorn, neu zu pflastern.

Im Verlauf der dreitätigen Observation konnten keinerlei Anzeichen irgendeiner körperlichen Einschränkung erkannt werden. Der Mann pflasterte die über 80qm große Terrasse komplett alleine, schleppte die Steine, schob schwere, mit Sand und Kies beladene Schubkarren umher und fuhr mit dem PKW seines Schwiegervaters in den Baumarkt, um weiteres Material zu kaufen.

Der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Hamburg gelang es, durch verdeckte Fotografie, aus nächster Nähe eindrucksvolle Bilder unserer Zielperson bei der Arbeit an praktisch allen Tagen anzufertigen.

So kam es, dass die Tätigkeit unserer Detektei Hamburg in Quickborn und Elmshorn schon nach drei Tagen vorzeitig, erfolgreich beendet werden konnte.

Die Arbeitsrichter des Arbeitsgerichtes Hamburg quittierten das Verhalten des Mannes hart aber fair und bestätigten die fristlose Kündigung, ohne Anspruch auf Abfindung. Ebenso wurden die Kosten unserer Detektei als ’notwendige Kosten der Beweisführung, im Sinne des §91 ZPO.‘ anerkannt und mussten von dem des Lohnfortzahlungsbetruges überführten Mannes an unseren Auftraggeber erstattet werden.

Die Richter erklärten in der Urteilsbegründung: ‚Ein arbeitsunfähig krank geschriebener Mitarbeiter, hat alles zu unterlassen, was bei objektiver Betrachtung seine Genesung behindert, oder verzögert. Bei offenbaren Rückenleiden, ist dies bei schwerer, körperlicher, handwerklicher Arbeit absolut gegeben; insbesondere dann, wenn der kranke Mitarbeiter seine vertraglich geschuldete handwerkliche Arbeitstätigkeit bei seinem Arbeitgeber eben wegen dieser Rückenprobleme nicht ausüben kann. Es kommt nicht darauf an, ob es tatsächlich zu einer Verzögerung der Genesung gekommen ist. Maßgebend ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsfähigkeit möglichst schnell wieder herzustellen und seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber wieder anbieten zu können.‘

Somit war der Einsatz unserer Detektei in Hamburg an den Einsatzorten unserer Detektei in Quickborn und Elmshorn ein voller Erfolg für unseren Mandanten und die Gerechtigkeit.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeBeobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.