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Kindeswohlgefährdung: Das müssen Eltern wissen

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Dem eigenen Kind, hier sind sich die meisten Eltern einig, soll es im Leben an nichts fehlen. Schon gar nicht an seelischem und körperlichem Wohlbefinden. Nicht immer ist das jedoch möglich. Überforderung, Sucht, psychische Erkrankungen und anderweitige Probleme führen dann unter Umständen zu einer Gefährdung des Kindeswohls. Gerade im Trennungsfall und wenn es Streit um das Sorgerecht gibt, ist ein Blick auf das Kindeswohl nicht selten nötig.

Geht es einem Kind bei seinen Eltern schlecht, ist auch Zivilcourage gefragt.

Wann spricht der Gesetzgeber von Kindeswohlgefährdung?

Grundsätzlich gilt, dass eine Gefährdung des Kindeswohls auch von Seiten des Gesetzgebers nicht akzeptabel ist und entsprechende Konsequenzen ergriffen werden müssen. Rechtlich gesehen umfasst der Begriff Kindeswohl die vier Ebenen

  • Körper
  • Seele
  • Geist
  • und Vermögen.

Die spiegelt sich auch in § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches wider, in dem es um eine Gefährdung und die möglichen Maßnahmen geht: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html)

Was weist konkret auf eine Gefährdung des Kindeswohls hin?

Es gibt einige Hinweise, bei denen Jugendämter genauer hinsehen und entscheiden müssen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Dies trifft beispielsweise zu…

Download Kriterienkatalog (PDF)

Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Bild: Was-tun-bei-Verdacht-auf-Kindeswohlgefaehrdung

Die Liste mit möglichen Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls könnte noch sehr viel weiter fortgeführt werden. Hier ist es besonders wichtig, dass das Umfeld wachsam bleibt und gegebenenfalls auch eingreift und etwas unternimmt. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, führen gerade die Handlungen Dritter oft dazu, dass Kinder aus Gefährdungssituationen geholt werden können. So zählte das Bundesamt in 2018 insgesamt 52.590 Inobhutnahmen, wovon 9.606 von den Kindern und Jugendlichen selbst und 42.984 durch Dritte angeregt wurden.

Mehrere Studien (u.a. von Prof. Mark Cummings an der Universität Rochester und Washington DC) belegen, dass häufige Konflikte und Elternstreit zwischen den Eltern negative Auswirkungen auf die Entwicklung, insbesondere auf das Selbstwertgefühl der betroffenen Kinder haben.

Besteht nach Trennungen und bei Sorgerechtsstreitigkeiten der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil, so muss dies dem entsprechenden Familiengerecht sinnvoll und glaubhaft dargelegt werden. Insbesondere dann, wenn die Kinder selbst noch zu klein sind, um sich selbst zu äußern, spielen Beweise entscheidende Rollen. Viele Eltern, die ihre Kinder vor der Gefährdung schützen wollen, beauftragen daher eine spezialisierte Detektei, die sich um das Sammeln und Einholen von Argumenten kümmert, die im Sorgerechtsstreit hilfreich sind. 

Ein Kind aus seiner Familie zu nehmen, ist jedoch nicht die erste und einzige Maßnahme, die ergriffen werden kann. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Eltern zunächst Unterstützung angeboten werden muss, um die Situation vor Ort zu verbessern. Stellt sich auch durch Hilfe von außen keine Besserung ein, oder ist die Gefährdungslage akut und besonders erheblich, kann eine Inobhutnahme erfolgen.

Im Sorgerechtsstreit geht es allerdings selten um Inobhutnahmen, sondern vielmehr darum, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen und es dem anderen vollständig zuzusprechen. Hier ist weiterhin die Ausgangslage entscheidend, denn grundsätzlich hat ein Kind das Recht auf beide Elternteile. Wie auch bei möglichen Inobhutnahmen prüfen Familiengerichte daher vor der Entscheidung, ob sich durch Hilfsmaßnahmen eine Besserung erzielen ließe.

Das Umgangsrecht bleibt unter Umständen nicht vom Entzug des Sorgerechts berührt, denn es handelt sich hier um das Recht des Kindes. In unklaren und schwierigen Situationen kann ein Familiengericht daher zwar einerseits das Sorgerecht nur einem Elternteil zu sprechen, aber weiterhin Kontakte zwischen Kind und dem anderen Elternteil beispielsweise im Rahmen begleiteten Umgangs ermöglichen. Aufgrund der Komplexität ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und über die wichtigsten Maßnahmen zu sprechen.

 

Bilder: © by Detektei Lentz & Co. GmbH

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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