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Trennung nach Vertrauensbruch: Wie geht es weiter?

Bild: Trennung-nach-Vertrauensbruch

Am Tag der Hochzeit sind sich Paare einig: Das hier hält für immer! Nicht immer aber entpuppt sich die große Liebe auch als Liebe fürs Leben. Insbesondere bei Vertrauensbrüchen stehen Paaren schnell vor einem Scherbenhaufen. In dieser Situation auseinanderzugehen, ist insbesondere mit Kindern nicht einfach, denn das zerstörte Vertrauen bringt nicht selten viele Diskussionen, Verdachtsmomente und Streitigkeiten mit sich. Aber wie kommt das und was ist zu tun?

  

Oft ist da zuerst die Unsicherheit

Keine feste Beziehung dieser Welt ist sicher vor möglicher Untreue. Wo diese beginnt und wann sie zu einer Trennung führen sollte, hat sich im Rahmen einer Umfrage herauskristallisiert. So gaben 88 Prozent der Befragten an, sich nach einer längerfristigen Affäre oder parallelen Beziehungen zu trennen, 64% empfanden auch einmaligen Sex als Trennungsgrund und für 38% traf dies sogar auf einen Kuss zu.

Diese Zahlen machen deutlich: Wie sehr Untreue schmerzt, ist individuell und hängt mit dem subjektiven Empfinden zusammen. Die Entscheidung für eine Trennung liegt daher ebenfalls im Ermessen des Einzelnen, weswegen sich Außenstehende kein vorschnelles Urteil erlauben sollten.

Meist sind es aber nicht nur Affäre oder Seitensprung, die die Vertrauensbasis unter Partnern zerstören. Viel schwerer wiegt für viele Betroffenen die Tatsache, dass sie im Vorhinein angelogen wurden. Gerade bei langfristigen Affären oder geheimen Beziehungen hat sich nicht selten längst ein gewisses Misstrauen eingestellt, auf Fragen wurde mit Lügen geantwortet und das Gegenüber bewusst hintergangen.

Nach dem Schlussstrich: Das Misstrauen bleibt

Fliegt dann der Vertrauensbruch auf, wirkt die Unehrlichkeit der Wochen und Monate zuvor wie ein Multiplikator. Viele fragen sich dann: „Habe ich diesen Menschen wirklich jemals gekannt?“, und sind sich unsicher, wie viel Glauben sie den Aussagen des Gegenübers überhaupt noch schenken können.

Dies führt meist zu einer unangenehmen Situation, in der sich beide Partner nicht mehr auf normalem Wege verständigen können. Verletzte Gefühle, nicht selten auf beiden Seiten im Verlauf des Konflikts, können die Streitspirale vorantreiben und die Situation verschlechtern. Sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die Zukunft zu besprechen, erscheint unmöglich.

Dies jedoch ist unbedingt erforderlich, wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind. Diese haben ein Recht darauf, in einem möglichst stabilen Umfeld und unter möglichst klaren Bedingungen aufzuwachsen. Eine Trennung der Eltern verkraften Kinder meist besser, wenn die Kommunikation möglich bleibt und zu spüren ist, dass sowohl Vater als auch Mutter für sie da sein werden. Es gilt folglich, sich als Paar zu trennen und weiterhin als Eltern ein Team zu bleiben.

Klärende Gespräche können in der Anfangszeit schwer sein.  

In der Zeit extremer Verletzung kann das allerdings unmöglich sein, denn jedes Wort ist zu viel. Hier hilft für anfängliche klärende Gespräche das Heranziehen eines speziell ausgebildeten Mediators oder einer Mediatorin. Diese Fachkräfte sind darauf spezialisiert, einer Klärung neutral beizuwohnen und möglichen Eskalationen entgegenzuwirken. So lässt sich zum Beispiel erörtern,

  • wo die Kinder zunächst wohnen,
  • wer wann auszieht,
  • inwiefern Unterhalt gezahlt werden muss
  • und wie das Umgangsrecht wahrgenommen werden kann.

All diese Klärungen sind wichtig, erfolgen allerdings ebenfalls auf Vertrauensbasis. Daher kann es gerade in unklaren Situationen und nach schweren Vertrauensbrüchen notwendig sein, einen Anwalt zu kontaktieren und mit der Berechnung des Unterhalts zu betrauen. Hierfür wird die aktuelle Düsseldorfer Tabelle herangezogen und mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeglichen.

Wichtig! Bei allen Streitigkeiten und tiefen Gräben zwischen Expartnern gilt es, die psychische Gesundheit der eigenen Kinder nicht zu vergessen. Niemals darf es passieren, dass Eltern ihre Kinder gegen den jeweils anderen Partner aufhetzen, sie als Druckmittel einsetzen, oder ihnen gar die Schuld an der Situation geben.

Trennungsunterhalt: Was tun, wenn Betrug vermutet wird?

Während für die Berechnung des Kindesunterhaltes lediglich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen wichtig ist, kann die Berechnung bei einer weiteren Unterhaltsart komplexer ausfallen.

Ein weiteres Szenario nämlich stellt auch die Forderung des sogenannten Trennungsunterhalts dar, dessen Höhe sich auf etwa 67 Prozent der Differenz zwischen den Monatseinkünften der Partner beläuft. Da in unserer Gesellschaft nach wie vor oftmals die Väter besser bezahlten Jobs nachgehen und mehr Wochenstunden leisten, sind sie in diesem Fall häufiger unterhaltspflichtig. War es die Partnerin, die den Vertrauensbruch begangen hat, sind Expartner jedoch oft nicht gewillt, diesen Unterhalt zu zahlen.

In Bezug hierauf gibt es jedoch zunächst kein Entrinnen. Wer Trennungsunterhalt zahlen muss, muss ihn zahlen. Ein Verzicht ist rechtlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme allerdings besteht dann, wenn ein Gericht den Vertrauensbruch als „schwerwiegendes Fehlverhalten einstuft. In diesem Fall könnten Unterhaltsansprüche erlöschen. Um dies durchzusetzen, bedarf es allerdings handfester Beweise, die sich viele mit Hilfe einer seriösen, spezialisierten Detektei sichern oder bereits gesichert haben.

Wussten Sie schon: Betrug in der Ehe kann den Unterhaltsanspruch gefährden!

Der Nachweis einer fortgesetzten ehelichen Untreue kann nämlich unter Umständen einen sog. ‚Unterhaltsverwirkungstatbestand‚ darstellen. So hat es das Schuldprinzip, dass es in Deutschland eigentlich seit 01. Juli 1977 nicht mehr gibt, durch ein Hintertürchen nämlich bis in die Gegenwart geschafft.

Private Ermittler einzuschalten, ist in diesen Fällen auch rechtlich erlaubt. Interessant könnte dies ebenfalls für all jene sein, die einen Unterhaltsbetrug vermuten. Dieser könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn die unterhaltsberechtigte Person ihr Einkommen bewusst zu niedrig angibt und sich so höheren Unterhalt sichern möchte. Wer sich dann wehren möchte, eine Detektei einschaltet und Beweise findet, darf diese in aller Regel auch vor Gericht einsetzen und dem Betrug so ein Ende bereiten.

Bilder: © by Detektei Lentz & Co. GmbH

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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