Fahrzeugsicherstellung und -rückführung von gestohlenen oder unterschlagenen Fahrzeugen

Immer wieder kommt es vor, dass Diebe Autos aufbrechen und dann unbemerkt mit ihnen verschwinden. Aber auch andere Fahrzeuge wie Boote, Anhänger und Privatflugzeuge sowie Baumaschinen fallen den Langfingern zum Opfer. Und manchmal werden vermietete Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß zurückgegeben. In allen Fällen haben die Eigentümer das Recht, ihre gestohlenen oder unterschlagenen Fahrzeuge sicherzustellen und zurückzuführen. Ist dies nicht aus eigener Kraft möglich, können sich die Betroffenen an eine professionelle Detektei wenden, die sie bei der Fahrzeugsicherstellung unterstützt.

Bei Inbesitznahme des Fahrzeugs durch unsere Ermittler, wird der Zustand des Fahrzeugs dann direkt visuell dokumentiert von Innen- und Außen.

Was ist unter einer Fahrzeugsicherstellung zu verstehen?

Die Sicherstellung von Fahrzeugen ist keine Seltenheit. Wenn du beispielsweise ein Fahrzeug, das sich in deinem Eigentum (Eigentümer ist gemäß § 903 BGB die Person, die das Eigentumsrecht hat.) befindet, verleihst und der vorübergehende Nutzer gibt es trotz Rückgabeaufforderung und Mahnung nicht zurück, hast du das Recht, es sicherzustellen und zurückzuholen. Das ist natürlich leichter gesagt als getan. Verweigert der Mieter die Herausgabe, ist das verliehene Fahrzeug oft nicht so leicht zu finden.

An dieser Stelle kann die Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei sinnvoll sein. Unsere Detektei bietet Betroffenen in der Landeshauptstadt zum Beispiel eine rechtskonforme, legale Fahrzeugsicherstellung an. In anderen deutschen Städten wie Köln, Düsseldorf oder Frankfurt am Main hat die Lentz-Gruppe ebenfalls Zweigniederlassungen.

Welche Fahrzeuge werden sichergestellt und zurückgeführt?

In der Regel vertreten Detekteien sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Autohändler, Versicherungen und Banken. Sie kümmern sich also um die Sicherstellung diverser Fahrzeugtypen, die heute auf dem Automarkt vertreten sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Firmenfahrzeuge
  • Leihwagen
  • Baufahrzeuge
  • Leasing-Fahrzeuge
  • Boote und Schiffe
  • Privatflugzeuge
  • Anhänger

Verweigert der vorübergehende Nutzer oder Mieter nun die Herausgabe des geliehenen Fahrzeuges, bleibt oft nur noch die Fahrzeugsicherstellung mit anschließender Rückführung. Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug gestohlen wurde.

Fahrzeugsicherstellung und -rückführung innerhalb des Landes

Die Fahrzeugsicherstellung und -rückführung unterschlagener oder gestohlener Fahrzeuge gestaltet sich in der Regel leichter, wenn sich diese noch im Inland befinden. Nach der Beauftragung einer Detektei begeben sich die Mitarbeiter auf die Suche nach dem vermissten Auto oder Motorrad. Haben die Detektive das vermisste Fahrzeuge gefunden, stellen sie es sicher, führen es zum Beispiel auf einem Anhänger zurück und stellen es an den vereinbarten Ort ab.

Sollte es sich um ein Flugzeug, ein Boot oder eine Baumaschine handeln, erfolgt die Sicherstellung und Rückführung in der Regel am nächstgelegenen Liege-, Lande- oder Abstellplatz, je nachdem, welche Möglichkeiten sich dafür anbieten.

Diskrete Observation des Fahrzeug-Nutzers

Sollte das Gefährt trotz intensiver Suche nicht auffindbar sein, hast du als Fahrzeug-Eigentümer außerdem die Möglichkeit, die Detektei mit einer Observation des Nutzers zu beauftragen. Diese nehmen die Detektive unbemerkt und diskret vor. Daneben ist es möglich, Ermittlungen bei Bekannten und Freunden des Fahrzeug-Nutzers oder in dessen Nachbarschaft durchzuführen. Auch diese erfolgen hochdiskret, um den vermeintlichen Betrüger nicht vorzuwarnen.

Professionelle Fahrzeugsicherstellung und -rückführung aus dem Ausland

Nicht immer haben Betroffene das Glück, dass sich ihr Eigentum noch im Inland befindet. Wurde dein Auto gestohlen oder unterschlagen, musst du damit rechnen, dass der Dieb das Fahrzeug ins Ausland verbracht hat. In diesem Fall ist eine Fahrzeugrückführung aus dem entsprechenden Land nötig.

Damit es zum einen nicht zu Schäden am Fahrzeug und zum anderen zu keinem Weiterverkauf kommt, der zu unangenehmen Rechtsfolgen führt, ist eine schnelle Reaktion wichtig. Ein Weiterverkauf von unterschlagenen Autos im Ausland ist problematisch und kann dazu führen, dass eine Fahrzeugsicherstellung nahezu unmöglich wird. Dies liegt auch an den Gesetzen der jeweiligen Länder.

Vor allem in Russland lassen sich aufgrund der lokalen Regelungen Fahrzeuge nach einem mehrmaligen Weiterverkauf kaum mehr rückführen. In der Türkei werden nach einem Zeitraum von sechs Monaten wiederum hohe Strafzölle erhoben, die die Rückführung eines Fahrzeuges aus wirtschaftlicher Sicht kaum mehr sinnvoll machen.

Wie beauftrage ich eine Detektei mit der Sicherstellung und Rückführung meines Fahrzeuges?

Damit die Detektei ihre Arbeit aufnehmen kann, benötigt sie von dir einen schriftlichen Auftrag sowie folgende Unterlagen:

  • Eigentumsnachweis (Fahrzeugbrief oder Kaufvertrag)
  • Eidesstattliche Versicherung über die Eigentumsverhältnisse
  • schriftliche, namentliche Bevollmächtigung zur Fahrzeugsicherstellung und -rückführung an die Detektei

Im Idealfall erhältst du dein Fahrzeug nach der Beauftragung binnen weniger Tage zurück. In einigen Fällen, etwa wenn sich dein Eigentum im Ausland befindet, kann der Prozess mehrere Wochen dauern. Die beauftragten Detektive dokumentieren alle Abläufe lückenlos. Dazu zählt auch der Übernahmezustand des Fahrzeuges. Somit kannst du dem Nutzer eventuelle Schäden an deinem Fahrzeug nachträglich in Rechnung stellen.

Was ist eigentlich eine Fahrzeugüberführung?

Häufig werden die beiden Begriffe Fahrzeugrückführung und Fahrzeugüberführung verwechselt beziehungsweise synonym verwendet. Sie haben jedoch völlig unterschiedliche Bedeutungen.

Eine Fahrzeugüberführung meint den Transport eines Fahrzeuges von einem Ort zu einem anderen. Sie finden zum Beispiel im Rahmen einer Autolieferung von der Autovermietung oder vom Autohaus zum Kunden statt. Bei der Fahrzeugsicherstellung sowie Fahrzeugrückführung handelt es sich, wie in diesem Artikel ausgeführt, um die Rückholung eines unterschlagenen oder gestohlenen Fahrzeuges aus dem In- oder Ausland, damit der rechtmäßige Eigentümer dieses zurückerhält.

Fazit: Wirtschaftsdetektei kann gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge sicherstellen und rückführen

Ob Pkw, Transporter, Lastkraftwagen, Motorräder oder andere Fahrzeuge – der private und öffentliche Verkehr in Deutschland rollt. Leider kommt es sowohl im Privatbereich als auch im Geschäftsleben immer wieder vor, dass Fahrzeuge unterschiedlicher Art geliehen und dann nicht zurückgegeben oder gar gestohlen werden. Betroffene – ob Privatperson, Bank oder Firma – müssen das aber nicht auf sich sitzen lassen. Wichtig ist es, in einem solchen Fall unmittelbar zu reagieren. Denn befindet sich ein entwendetes Fahrzeug erst einmal im Ausland, gestaltet sich die Suche oft schwer.

Wer sein Eigentum schnell zurückbekommen möchte, hat die Möglichkeit, eine Wirtschaftsdetektei mit der Sicherstellung und Rückführung seines Fahrzeuges zu beauftragen. Diese spürt private Fahrzeuge, Leihwagen, Firmen- und Baufahrzeuge oder auch Anhänger, Boote und Privatflugzeuge auf, stellt sie sicher und übergibt sie an den rechtmäßigen Eigentümer.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Unser Herr Marcus Lentz, geschäftsführender Partner unserer Detektei, steht Ihnen während unserer Beratungszeiten werktags von 09-17 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 zur Verfügung, um zu prüfen ob eine Fahrzeugsicherstellung und Rückführung in ihrem speziellen Fall überhaupt möglich, sinnvoll und zielführend ist.

Alternativ erreichen Sie uns für ihre Anfrage auch außerhalb dieser Zeiten verlässlich unter beratung@lentz.de 

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.