OLG Brandenburg bestätigt: Detektivkosten können erstattungsfähig sein

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 6 W 65/24 vom 21.03.2025) ein wichtiges Signal gesetzt: Wenn ein Versicherer einen konkreten Verdacht auf Versicherungsbetrug hat, dürfen die Kosten für eine professionelle Ermittlung durch eine Detektei grundsätzlich vom Gegner zurückverlangt werden.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Kfz-Versicherungsfall. Nachdem der Versicherer Unstimmigkeiten rund um die angebliche Entwendung eines Fahrzeugs entdeckt hatte, wurde eine Detektei eingeschaltet. Ihre Ermittlungen deuteten auf mögliche Falschangaben hin – und das Verfahren landete schließlich vor Gericht.
Das OLG stellte klar:
Eine vernünftig und wirtschaftlich handelnde Partei darf in so einer Situation Ermittlungen anstoßen, um die Wahrheit rund um den Schadensfall aufzuklären. Genau das sei hier geschehen. Die dafür angefallenen Detektivkosten in Höhe von 4.581,50 Euro wurden daher als notwendig und erstattungsfähig anerkannt.
Wichtig ist laut Gericht, dass:
- ein konkreter Verdachtsmoment besteht
- die Ermittlungen müssen zielgerichtet und prozessbezogen sind
- die Kosten in einem vernünftigem Rahmen bleiben
- und die Detektei nicht „ins Blaue hinein“ ermittelt, sondern einen festen Verdacht überprüft
Andere Kosten — etwa Gutachten, die schon kurz nach der Schadenmeldung beauftragt wurden — wurden dagegen nicht übernommen, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein ausreichender Betrugsverdacht vorlag.
Was bedeutet das für Versicherer und Geschädigte?
Wer nicht betrogen werden will, darf sich wehren — und ein professioneller Ermittlungsdienst kann dabei ein entscheidender Faktor sein. Versicherer dürfen sich also aktiv vor Betrug schützen
Gleichzeitig gilt: Nicht jede Recherche ist automatisch erstattungsfähig. Verdacht, Notwendigkeit und wirtschaftliche Angemessenheit müssen zusammenkommen!
Unser Fazit
Vor Gericht punkten Fakten — nicht Vermutungen. Deshalb wird der Einsatz einer professionellen Detektei zunehmend als unverzichtbar anerkannt.
Wer sich gegen Betrug schützen will, darf frühzeitig professionelle Ermittlungen einleiten. Eine seriöse Detektei liefert entscheidende Fakten — und deren Einsatz kann sogar finanziell abgesichert sein.
Wichtig ist, dass eine erfahrene und versierte Detektei eingeschaltet wird. Nach Möglichkeit sollte die Detektei als Qualitätsmerkmal
dem Bundesverband BuDEG e.V. (Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe) angehören, da hier ein entsprechender Sachkundenachweis gefordert wird zusätzlich durch den TÜV o.ä. für die geprüfte und nachweisbare Qualität ihrer Wirtschafts- und Privatermittlungen zertifiziert sein und generell keine Nachunternehmer / Subunternehmer einsetzen, um eine bestmögliche Verschwiegenheit und Einhaltung aller rechtlicher Normen zu garantieren.
Nutzen Sie daher die Expertise der Lentz Gruppe® und bedienen sich an unserer langjährig gewachsenen Erfahrung für die rechtssichere Aufklärung unklarer Schadensfälle. Zahlreiche große, europaweit tätige Versicherungen gehören schon zu den zufriedenen Mandanten unserer Detektei.
Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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