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OLG Brandenburg bestätigt: Detektivkosten können erstattungsfähig sein

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 6 W 65/24 vom 21.03.2025) ein wichtiges Signal gesetzt: Wenn ein Versicherer einen konkreten Verdacht auf Versicherungsbetrug hat, dürfen die Kosten für eine professionelle Ermittlung durch eine Detektei grundsätzlich vom Gegner zurückverlangt werden.

Im entschiedenen Fall ging es um einen Kfz-Versicherungsfall. Nachdem der Versicherer Unstimmigkeiten rund um die angebliche Entwendung eines Fahrzeugs entdeckt hatte, wurde eine Detektei eingeschaltet. Ihre Ermittlungen deuteten auf mögliche Falschangaben hin – und das Verfahren landete schließlich vor Gericht.

Das OLG stellte klar:

Eine vernünftig und wirtschaftlich handelnde Partei darf in so einer Situation Ermittlungen anstoßen, um die Wahrheit rund um den Schadensfall aufzuklären. Genau das sei hier geschehen. Die dafür angefallenen Detektivkosten in Höhe von 4.581,50 Euro wurden daher als notwendig und erstattungsfähig anerkannt.

Wichtig ist laut Gericht, dass:

  • ein konkreter Verdachtsmoment besteht
  • die Ermittlungen müssen zielgerichtet und prozessbezogen sind
  • die Kosten in einem vernünftigem Rahmen bleiben
  • und die Detektei nicht „ins Blaue hinein“ ermittelt, sondern einen festen Verdacht überprüft

Andere Kosten — etwa Gutachten, die schon kurz nach der Schadenmeldung beauftragt wurden — wurden dagegen nicht übernommen, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein ausreichender Betrugsverdacht vorlag.

Was bedeutet das für Versicherer und Geschädigte?

Wer nicht betrogen werden will, darf sich wehren — und ein professioneller Ermittlungsdienst kann dabei ein entscheidender Faktor sein. Versicherer dürfen sich also aktiv vor Betrug schützen

Gleichzeitig gilt: Nicht jede Recherche ist automatisch erstattungsfähig. Verdacht, Notwendigkeit und wirtschaftliche Angemessenheit müssen zusammenkommen!

Unser Fazit

Vor Gericht punkten Fakten — nicht Vermutungen. Deshalb wird der Einsatz einer professionellen Detektei zunehmend als unverzichtbar anerkannt.

Wer sich gegen Betrug schützen will, darf frühzeitig professionelle Ermittlungen einleiten. Eine seriöse Detektei liefert entscheidende Fakten — und deren Einsatz kann sogar finanziell abgesichert sein.

Wichtig ist, dass eine erfahrene und versierte Detektei eingeschaltet wird. Nach Möglichkeit sollte die Detektei als Qualitätsmerkmal
dem Bundesverband BuDEG e.V. (Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe) angehören, da hier ein entsprechender Sachkundenachweis gefordert wird zusätzlich durch den TÜV o.ä. für die geprüfte und nachweisbare Qualität ihrer Wirtschafts- und Privatermittlungen zertifiziert sein und generell keine Nachunternehmer / Subunternehmer einsetzen, um eine bestmögliche Verschwiegenheit und Einhaltung aller rechtlicher Normen zu garantieren.

Nutzen Sie daher die Expertise der Lentz Gruppe® und bedienen sich an unserer langjährig gewachsenen Erfahrung für die rechtssichere Aufklärung unklarer Schadensfälle. Zahlreiche große, europaweit tätige Versicherungen gehören schon zu den zufriedenen Mandanten unserer Detektei.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Kundenstimme
Freundlich während der Telefon­gespräche, schnelle und kompetente Hilfe in unseren Firmen­belangen. Super Sache mit der WebAkte, dadurch wurde der Kommunikations­fluss optimiert und man konnte dem­ent­sprechend tag­gleich handeln, wenn er­forder­lich. Wir sind sehr zufrieden und sehr dankbar darüber uns für diese Detektei entschieden zu haben, denn hier waren wir in guten Händen.
Dr. Musa D., Düsseldorf
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!