Gärtner arbeiten
Gärtner arbeiten ’schwarz‘ und booten dabei ihren Chef dabei aus!
Unsere Detektei in Frankfurt erhielt vor kurzem den Anruf einer aufgelösten Geschäftsführerin eines mittelständigen Autohauses mit rund 50 Mitarbeitern.
Der Inhaber eines größeren Garten- und Landschaftsbaubetriebes aus Düsseldorf der sich u.a. auch auf die Begrünung von Flachdächern spezialisiert hatte, setzte sich telefonisch mit unserer Detektei für Düsseldorf in Verbindung. Hintergrund war der Verdacht, dass zwei seiner Mitarbeiter – darunter einer der Vorarbeiter – unter Verdacht standen, umfangreiche Zusatzarbeiten an Baustellen ’schwarz‘ gegen Barzahlung in ihrer Freizeit selbst zu erledigen. Hierdurch gingen dem Chef monatlich mehrere Tausend Euro Umsatz verloren. Umsatz der zur Sicherung der Arbeitsplätze dringend benötigt wurde.
Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Düsseldorf begann dann – wegen des Verdachts der Schwarzarbeit – die beiden Angestellten zu observieren.
Im Verlauf von insgesamt sechs Observationstagen konnte der Anfangsverdacht unseres Mandanten nicht nur bestätigt werden; es konnten insgesamt sogar drei Mitarbeiter zweifelsfrei der Schwarzarbeit an Baustellen unseres Auftraggebers überführt werden. Insgesamt konnten durch den professionellen und diskreten Einsatz der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Düsseldorf vier Baustellen aufgedeckt werden, an denen abends nach Feierabend, bzw. Samstag-Nachmittags und samstags von den drei Mitarbeitern umfangreiche Zusatzarbeiten erledigt wurden, die aus dem ursprünglichen Angebot, welches unser Mandant abgegeben hat, vom jeweiligen Auftraggeber als ‚zu teuer‘ herausgestrichen wurden.
Teilweise konnten unsere Detektive visuell sogar dokumentieren, dass für diese Arbeiten das Werkzeug unseres Mandanten eingesetzt wurde.
Allen drei Mitarbeitern – darunter ein Auszubildender, der gerade erst drei Monate im Betrieb war, wurde das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt.
Da alle drei Kündigungsschutzklage einreichten, wurde der Fall vor kurzem vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Gericht gab der fristlosen Kündigung in allen drei Fällen zwar statt, erkannt auch die Übernahme der Detektivkosten als sog. ‚Kosten der notwendigen Beweisführung, nach §91 ZPO.‘ durch die beiden ausgelernten Mitarbeiter an, sprach den Mitarbeitern jedoch das Anrecht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Gesamtbeurteilung ’sehr gut‘ zu, da in diesem Arbeitszeugnis nur die Arbeitsleistung, nicht die Schwarzarbeit, zu beurteilen sei, so die Auffassung des Gerichts.
Über den Autor: Alexander Malien
Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.
In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.
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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Lars K., Aachen
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Dr. Werner G., München
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |