News im Oktober 2006

1. Oktober 2006

Polizeidaten an Detektei verraten

Zehn Polizeibeamte aus dem Zuständigkeitsbereich Regensburg sind vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Sie stehen im Verdacht, polizeiliche Daten einem Detektivbüro verraten zu haben. Ob Gegenleistungen geflossen sind, ist derzeit noch nicht bekannt; entsprechende Ermittlungen laufen.


1. Oktober 2006

Erfolgreiche Mitarbeiterobservation in Darmstadt

Vier Detektiv-Sachbearbeiter unseres Unternehmens haben über einen Zeitraum von zwei Wochen zunächst zwei Mitarbeiter eines in Darmstadt bei Frankfurt am Main ansässigen Unternehmens observiert.


1. Oktober 2006

Detektive – was ist zu beachten?

Niemand lässt seine Mitarbeiter gerne durch eine Detektei ausspähen – aber manchmal können solche „verdeckten Einsätze“ unumgänglich sein; etwa bei Diebstählen, dem Verdacht auf Werkspionage oder auch in hartnäckigen Fällen bei vorgetäuschter Krankheit und Schwarzarbeit.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.