Detektive – was ist zu beachten?

Niemand lässt seine Mitarbeiter gerne durch eine Detektei ausspähen – aber manchmal können solche ‚verdeckten Einsätze‘ unumgänglich sein; etwa bei Diebstählen, dem Verdacht auf Werkspionage oder auch in hartnäckigen Fällen bei vorgetäuschter Krankheit und Schwarzarbeit.

Aber darf man überhaupt einen Detektiv einschalten? Was sagt der Betriebsrat dazu? Wie die Branche selbst, bewegen Sie sich mit der Observation von Mitarbeitern durch Detektive in einer Grauzone. Gesetzlich ist der Einsatz von Detektiven in Deutschland nicht exakt geregelt.

Wichtig ist, dass sich der Privatdetektiv an die Grenzen des nach dem Strafrecht Zulässigen hält. Dies bedeutet für die Observation unter anderem, dass der Detektiv fundierte Kenntnisse zum Zivil- und Strafrecht besitzen muss und eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Ausrüstung zur Verfügung haben sollte. Der Detektiv muss wissen, was vor Gericht als Beweismittel benötigt wird und wie er diese Beweise beschafft, so das diese dann vor Gericht auch Bestand haben.

Seriöse, anerkannte Detekteien wissen übrigens, wie weit sie gehen dürfen. Lassen Sie sich alle Aktionen in einem minutiösen Bericht lückenlos dokumentieren. Das kann auch für die spätere Kostenabrechnung von Nutzen sein. Damit die Kosten kalkulierbar bleiben, sollten Sie zudem auf eine nachvollziehbare Abrechnungspraktik achten. Exakte Kostenvoranschläge wird Ihnen keine Detektei geben können, da zahlreiche Faktoren wie Fahrtstrecken, zu leistende Arbeitsstunden etc. vom Verhalten der zu beobachtenden Person abhängig und damit im Voraus gar nicht exakt kalkulierbar sind.

Seriöse Detekteien werden jedoch entweder – nach einer ausführlichen Beratung und Analyse der Situation die der Beauftragung zugrunde liegt – ein Pauschalhonorar oder zumindest eine Höchstsummenvereinbarung mit in den Dienstleistungsvertrag aufnehmen.

Gesetzlich ist das Honorar nicht geregelt. Üblicherweise wird mit einer Grundgebühr abgerechnet, die zwischen 100 und 500 Euro liegt. Hinzu kommen Stundensätze zwischen 50 und 110 Euro je eingesetztem Detektiv und geleisteter Arbeitsstunde. Zuschläge werden in den meisten Fällen erhoben für die Tätigkeit an Wochenenden, Feiertagen und Nachtarbeit.

Sehr empfehlenswert ist es, nach Auskunft des Deutschen Anwaltsvereins, sich an eine Mitgliedsdetektei eines Berufsverbandes zu wenden. Noch besser ist es eine Detektei mit Zertifikat nach der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2000 einzuschalten. Hier besteht auch die Möglichkeit, bei dem Berufsverband und der zertifizierenden Stelle Beschwerden zu platzieren, wenn Sie mit der Leistung oder der Rechnungsstellung des Detektivs nicht zufrieden sind.

Die Kosten für den Detektiv sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und somit steuerlich abzugsfähig. Gelingt es, einen Mitarbeiter der Tat zu überführen, können Sie die angefallenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von dem Mitarbeiter zurückfordern. Schon 1979 hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber durch Diebstahl und Unterschlagung geschädigt hat, dem Arbeitgeber auch die Detektivkosten ersetzen muss, die notwendig waren, um ihn der Tat zu überführen (Urteil vom 11.06.1979 Sa 110/79). Dieses grundlegende Urteil hat auch heute noch Bestand.

Der Einsatz eines Detektiv unterliegt übrigens nicht der Mitbestimmung (BAG, Urteil vom 26.03.1991, 1 ABR 26/90) des Betriebsrates. Es geht hier nämlich nicht um die Ordnung innerhalb eines Betriebs, sondern um das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters. Die Überwachung des Arbeitsverhaltens unterliegt nur dann der Mitbestimmung, wenn sie mittels technischer Geräte erfolgt. Wird aber ein externer Detektiv zur Überwachung eines Mitarbeiters eingeschaltet, so unterliegt dies nach einschlägiger Rechtssprechung ausdrücklich nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.