News im Juni 2009

1. Juni 2009

Lohnfortzahlungsbetrug in Stuttgart und Vaihingen nachgewiesen

Der Schichtführer unseres Mandanten, einer mittelständigen Feuerverzinkerei im Raum Stuttgart, reichte schon seit Jahren immer wieder Krankmeldungen von unterschiedlichen Ärzten (immer Erstbescheinigungen) ein. Vorzugsweise dann, wenn der angeblich kranke Mann Nachtschichten oder Wochenendschichten übernehmen sollte.


1. Juni 2009

Ehemann betrog Ehefrau mit Schwester

Die Mandantin unserer Detektei hatte schon länger den Verdacht, dass ihr Mann eine Geliebte hatte. Er achtete plötzlich wieder mehr auf sein Äußeres, benutzte neues Parfüm und hatte plötzlich immer Besprechungen mit Kunden, oder traf sich abends mit seinen Freunden zum „gemeinsamen Sauna-Abend“.


1. Juni 2009

Ex-Frau des Unterhaltsbetruges in Wolfsburg überführt

Drei unserer Detektive observierten bereits im Februar 2009 die Ex-Frau unseres Mandanten in Wolfsburg. Ziel der über zwei Wochen gehenden Observation war die regelmäßige Arbeitstätigkeit der Ex-Frau gerichtsverwertbar nachzuweisen, da die Dame vor Gericht immer angab, außer dem Unterhalt unseres Mandanten (900,00 €), Wohngeld und Kindergeld keine weiteren Einnahmequellen zu haben und daher zwingend auf den Unterhalt angewiesen sei, da sie sonst ja Hartz IV beantragen müsse.


Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.