Die Möglichkeit, sich telefonisch krankzumelden, soll Arbeitnehmern den Zugang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erleichtern – gerade bei kurzfristigen Erkrankungen oder in Pandemiezeiten. Doch diese niederschwellige Regelung birgt auch erhebliche Risiken: Sie öffnet Tür und Tor für Missbrauch und Lohnfortzahlungsbetrug.