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Auch bei Nichteheleuten: Partner muss Detektivkosten zahlen

Auch bei einem Streit innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die Kosten für einen Detektiv als Prozesskosten erstattungsfähig sein. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte ein Mann, dessen Partnerin einen neuen Lebensgefährten hatte, dies aber vor ihm geheim hielt. Nach dem Urteil ist für die Erstattung maßgeblich, ob die Ermittlungen der Detektei entweder für die erfolgreiche Klage oder die erfolgreiche Rechtsverteidigung eines Partners notwendig waren.

Dass Gericht verpflichtete die ehemalige Lebensgefährtin die Kosten für die Detektei zu bezahlen.

Der Auftraggeber der Detektei und seine ehemalige Lebensgefährtin hatten vertraglich vereinbart, dass dieser nur so lange Unterhalt zahlen müsse, bis die Frau einen neuen Lebenspartner gefunden hat. Die Ermittlungen der Detektei bestätigten, dass die Frau entgegen ihren Angaben einen neuen, zahlungspflichtigen Partner hatte. Das OLG-Koblenz bestätigte dem Mann, dass er sich gegen eine Unterhaltsklage nur mit Hilfe einer Detektei habe verteidigen können. Die Detektivkosten seien daher – wie bei Eheleuten auch – als so genannte notwendige Prozesskosten zu werten. (Az. 14 W 785/06)

Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

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Kundenstimme
Selten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
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Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
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K.H. Reichelt, Wolfsburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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