Kein Unterhalt nach Affäre
Eine Affäre der Ehefrau kann sie bei einer Trennung den kompletten Unterhaltsanspruch kosten. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken als letzte Instanz. (Az. 2 UF 102/08).
Der Ehemann hatte seiner Frau zuvor durch die Einschaltung einer Detektei das außereheliche Verhältnis zweifelsfrei nachgewiesen und auch die Identität des (ebenfalls verheirateten) Freundes seiner Frau benennen können.
Die Richter entschieden nun – analog zur Vorinstanz – dass ein außereheliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht noch zusätzliche monatliche nacheheliche Unterhaltszahlungen für seine zukünftige Ex-Frau zugemutet werden können.
Über die Autorin: Susanne Weyel
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Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
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