Versicherung ließ Kunden von Detektei beobachten!
Am 01. Dezember 2008 schloß der Versicherungsnehmer eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 750.000,00 € ab. Schon drei Wochen später, erlitt er bei einem Skiunfall in Österreich schwere Verletzungen am Kniegelenk und verlangte von der Versicherung 120.000,00 € Entschädigung. Die Versicherung zweifelte die Darstellung des, auch über ein Jahr nach dem Unfall angeblich noch, sehr schlechten Gesundheitszustandes an und beauftragte schließlich eine Detektei damit, den Versicherungsnehmer zu observieren, da auch ein von der Versicherung eingeschalteter Gutachter bestätigte, dass die von dem Geschädigten Versicherungsnehmer vorgetragenen Beschwerden realistisch sein könnten und eine Bewegungseinschränkung, Unsicherheit beim Gehen, Einknicken des Knies selbst bei geringer Belastung und starke Schmerzen die Summe für Angemessen erscheinen lassen.
Da die Versicherung dem Versicherungsnehmer noch immer nicht glaubte, schaltete Sie eine Detektei ein. Diese ermittelte, dass der Versicherungsnehmer für Dezember 2009 erneut einen Skiurlaub in Österreich gebucht hatte und beobachtete und filmte den Mann kurz nach der Untersuchung mit drei Detektiven mehrstündig beim Skifahren auf einer Riesenslalom-Rennstrecke an mehreren Tagen in Folge, während dieses Urlaubes.
Die Versicherung lehnte nun die Zahlung ab. In zweiter Instanz urteilte nun ein Gericht, analog zur Erstinstanz, dass eine Versicherung ganz wesentlich auf wahrheitsgetreue Angaben ihrer Kunden angewiesen sei und falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Dies sah das Gericht auch in diesem Fall als erwiesen an.
Über die Autorin: Susanne Weyel
Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
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Wilhelm R., Leipzig
Dr. Werner G., München
Oliver P., Leipzig
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |