Steigende Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung bei Außendienstmitarbeitern

Auch im Bereich der Überwachung von Außendienstmitarbeitern, bei Verdacht von Abrechnungsbetrug, Spesenbetrug und / oder Arbeitszeitbetrug bzw. unterlaubte Nebentätigkeit werden die Detektive der Detektei Lentz® immer häufiger eingeschaltet. Gezielte Informationen dazu finden Sie direkt hier.

Das traurige daran ist, dass die Loyalität deutscher Arbeitnehmer immer weiter zu sinken scheint. Nur so ist zu erklären, dass in über 75% aller Fälle, ein betrügerisches Verhalten der durch unsere geprüften Detektive (ZAD) observierten Mitarbeiter zweifelsfrei nachzuweisen ist.

Dass Außendienstmitarbeiter ‚mal hier und da eine halbe Stunde dazu mogeln und etwas früher Feierabend machen‘, oder ‚mal während der Arbeitszeit einen privaten Friseurtermin einschieben‘ ist nicht weiter schlimm, so die einhellige Meinung unserer Mandanten. Aber an Dreistigkeit kaum zu überbieten, sind die Fälle die unser tägliches Brot darstellen. Da gibt es den Außendienstmitarbeiter, der – angeblich über 45 Stunden die Woche von Mo.-Sa. durchgehend jeweils von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr arbeitet; dies auch auf seinem Wochenbericht so darlegt und in Wirklichkeit jeden Tag schon gegen Mittag den Feierabend einläutet um im eigenen Garten zu arbeiten. Oder – wie in einem anderen Fall – dass die gegenüber unserem Mandanten angegebene Arbeitszeit zwar korrekt ist (in diesem Fall von 06:00 Uhr – 17:00 Uhr). Was jedoch durch den Außendienstler verschwiegen wurde, ist dass er innerhalb dieser Zeit täglich 2-3 Stunden seiner – im Übrigen nicht genehmigten – Nebentätigkeit als Versicherungsmakler nachging, so dass sich dieser Zeitaufwand auch auf stattliche 14 Stunden/Woche summierte. Zeit die unser Mandant als Arbeitszeit bezahlte! Oder die Außendienstlerin die – im Firmenwagen unseres Mandanten – den Umzug der Tochter erledigte und diese Zeit auch dreist als Arbeitszeit und die zurückgelegten Kilometer als „Kundenbesuche“ deklarierte und – was unserem Auftraggeber die Sprache verschlug – das gemeinsame Mittagessen mit der Tochter, in der Umzugspause, als Geschäftsessen mit einem Kunden ausgab. Unrechtsbewusstsein auch hier: völlige Fehlanzeige. Spesenbetrug offenbar völlig normal für diese Dame.

Sie haben auch ein Problem mit unehrlichen Mitarbeitern??? Rufen Sie einen unserer arbeitsrechtlich versierten Fachberater an, damit wir Ihnen erklären können, was wir für Sie tun können, damit Sie endlich Klarheit haben und zu ihrem Guten Recht kommen!

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDie Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.