Steigende Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung bei Außendienstmitarbeitern
Auch im Bereich der Überwachung von Außendienstmitarbeitern, bei Verdacht von Abrechnungsbetrug, Spesenbetrug und / oder Arbeitszeitbetrug bzw. unterlaubte Nebentätigkeit werden die Detektive der Detektei Lentz® immer häufiger eingeschaltet. Gezielte Informationen dazu finden Sie direkt hier.
Das traurige daran ist, dass die Loyalität deutscher Arbeitnehmer immer weiter zu sinken scheint. Nur so ist zu erklären, dass in über 75% aller Fälle, ein betrügerisches Verhalten der durch unsere geprüften Detektive (ZAD) observierten Mitarbeiter zweifelsfrei nachzuweisen ist.
Dass Außendienstmitarbeiter ‚mal hier und da eine halbe Stunde dazu mogeln und etwas früher Feierabend machen‘, oder ‚mal während der Arbeitszeit einen privaten Friseurtermin einschieben‘ ist nicht weiter schlimm, so die einhellige Meinung unserer Mandanten. Aber an Dreistigkeit kaum zu überbieten, sind die Fälle die unser tägliches Brot darstellen. Da gibt es den Außendienstmitarbeiter, der – angeblich über 45 Stunden die Woche von Mo.-Sa. durchgehend jeweils von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr arbeitet; dies auch auf seinem Wochenbericht so darlegt und in Wirklichkeit jeden Tag schon gegen Mittag den Feierabend einläutet um im eigenen Garten zu arbeiten. Oder – wie in einem anderen Fall – dass die gegenüber unserem Mandanten angegebene Arbeitszeit zwar korrekt ist (in diesem Fall von 06:00 Uhr – 17:00 Uhr). Was jedoch durch den Außendienstler verschwiegen wurde, ist dass er innerhalb dieser Zeit täglich 2-3 Stunden seiner – im Übrigen nicht genehmigten – Nebentätigkeit als Versicherungsmakler nachging, so dass sich dieser Zeitaufwand auch auf stattliche 14 Stunden/Woche summierte. Zeit die unser Mandant als Arbeitszeit bezahlte! Oder die Außendienstlerin die – im Firmenwagen unseres Mandanten – den Umzug der Tochter erledigte und diese Zeit auch dreist als Arbeitszeit und die zurückgelegten Kilometer als „Kundenbesuche“ deklarierte und – was unserem Auftraggeber die Sprache verschlug – das gemeinsame Mittagessen mit der Tochter, in der Umzugspause, als Geschäftsessen mit einem Kunden ausgab. Unrechtsbewusstsein auch hier: völlige Fehlanzeige. Spesenbetrug offenbar völlig normal für diese Dame.
Sie haben auch ein Problem mit unehrlichen Mitarbeitern??? Rufen Sie einen unserer arbeitsrechtlich versierten Fachberater an, damit wir Ihnen erklären können, was wir für Sie tun können, damit Sie endlich Klarheit haben und zu ihrem Guten Recht kommen!
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Lars K., Aachen
Lieselotte M., Wien
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |