Fälle im Oktober – Fall 4
Der Hausmeister mehrerer gehobener Eigentumwohnanlagen in Frankfurt am Main war Ziel eines Einsatzes unserer Detektei für Frankfurt am Main. Grund war die Tatsache, dass der Mann einerseits gegenüber der ihn bezahlenden Hausverwaltung über ständige Überlastung und zu hohe Erwartungshaltung der Eigentümer und Bewohner der Wohnanlagen klagte und andererseits – laut Eigentümer und Bewohner der drei gehobenen Wohnanlagen – zu wenig arbeitete und nicht ausreichend anwesend war.
Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Frankfurt am Main wurde daraufhin in den Auftrag eingewiesen. Ziel war es, die genaue Arbeitszeit und möglichst exakt die Arbeitsaktivität des Hausmeisters über die Dauer von zunächst einer Woche zu dokumentieren. Je nach Zwischenergebnis, sollte der Auftrag dann ggf. um eine weitere Woche verlängert werden.
Die drei Detektive unserer Detektei Frankfurt am Main begannen sodann mit der Observation (Beobachtung) des Mannes und stellten schnell fest, dass die Bewohner der Wohnanlagen leider völlig Recht hatten. Der Mann hatte die ’40-Stunden-Woche‘ für sich neu erfunden. Die Detektive unserer Detektei Frankfurt am Main beobachteten den Mann von Montag – Samstag jeweils von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums musste der Hausmeister – nach eigenem Ermessen der zeitlichen Lage – seine 40 Wochenarbeitsstunden ableisten. So zumindest sein Arbeitsvertrag.
Der Hausmeister zeigte sich wohl an den drei von Ihm betreuten Liegenschaften in Frankfurt am Main und Bad Homburg fast täglich; jedoch immer nur um wirklich das notwendigste zu erledigen. Vor 09 Uhr morgens verlies der Mann seine private Wohnung allenfalls zum täglichen Brötchen und Zeitung kaufen und nach 16 Uhr konnten die drei Detektive den Mann nur beim Erledigen von privaten Einkäufen, oder beim zweimaligen Besuch eines Fitnessstudios in Bad Homburg dokumentieren. Samstags machte er dann ganztätig frei und verbrachte den Tag mit seiner Frau beim shoppen in der Stadt. Insgesamt kam der Mann so – zu seinen Gunsten ohnehin schon aufgerundet – auf gerade einmal 26 Arbeitsstunden. Also deutlich zu wenig.
Die Hausverwaltung verlängerte den Auftrag um eine weitere Woche, um einen größeren Zeitraum abzudecken, auf Anraten ihrer Rechtsanwälte und um festzustellen, ob es sich bei der von uns getätigten Observationswoche nur um einen Einzelfall handelte.
Aber auch in der zweiten Observationswoche zeigte sich ein ähnliches Bild für die drei eingesetzten Detektive unserer Detektei in Frankfurt am Main und Bad Homburg. Der Hausmeister war vor 09.00 Uhr nie bei einer Arbeitstätigkeit zu erkennen und läutete auch spätestens um 16.30 Uhr den Feierabend ein. Zwischen 13 Uhr und 14.30 Uhr hielt sich der Mann ebenfalls nur zu Hause in seiner Hausmeisterwohnung auf und machte eine ausgiebige Pause. So kam man dann auch in der zweiten Woche nur auf knapp 25,5 Arbeitsstunden. Reparaturanfragen von Bewohnern der Eigentumsanlage wurden von dem Hausmeister – ohne vorherige Kontrolle, wie eigentlich vorgeschrieben – einfach an Fremdfirmen abgegeben. In dem Auftrag an diese Fremdfirmen schrieb der Hausmeister dann hinein, dass ein ‚durchgeführter Reparaturversuch von ihm selbst, ohne Erfolg blieb und daher eine Fachfirma hinzugezogen werden müsste‘. Reparaturversuch?? Die drei Detektive unserer Detektei Bad Homburg konnten davon nichts erkennen. Der Mann war ja zum Zeitpunkt seines angeblichen Reparaturversuchs noch nicht einmal vor Ort gewesen!
Ergebnis: Der Hausmeister wurde wegen Arbeitszeitbetruges und Fälschung von Stunden- und Arbeitszeitnachweisen fristlos entlassen; die Kosten unserer Detektei wurden nach §91 ZPO als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ zurück gefordert. Das schmeckte dem des Betruges überführten Hausmeister natürlich nicht und er klagte auf Wiedereinstellung.
Nachdem in der ersten Güteverhandlung keine Einigung erzielt werden konnte, wurden dann im Kammertermin auch die drei Detektive unserer Detektei Frankfurt am Main als Zeugen gehört. Deren Angaben waren aber – übereinstimmend mit dem minutiösen Bericht – so detailliert, dass das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung und die Erstattungspflicht der Detektivkosten unserer Detektei Frankfurt am Main vollumfänglich bestätigte und den Hausmeister auch zur anteiligen Rückzahlung des zu viel erhaltenen Gehalts (1 Wochenvergütung) verdonnerte.
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Musa D., Düsseldorf
Ilona C. , Bad Bramstedt
Dorothee S., Waiblingen