Dachdecker arbeitet heimlich für Konkurrenz

zumal der Verdächtige ein langjähriger Mitarbeiter war – er arbeitete bereits seit 20 Jahren in dem Unternehmen. Zum anderen war der Beschuldigte aktives Mitglied des Betriebsrats, d.h. hatte eine besondere Vertrauensstellung inne.

Daher wandte sich der Inhaber im Juni an unsere Detektei für Koblenz mit der Bitte, den Sachverhalt so diskret wie möglich aufzuklären. Eine günstige Gelegenheit dafür ergab sich, als der Mitarbeiter einige Tage frei hatte. Ein aus drei Detektiven unserer Detektei Koblenz bestehendes mobiles Observationsteam sollte ihn an diesen Tagen von Mittwoch bis Sonntag ganztägig beobachten.

Unsere professionellen, ZAD geprüften Detektive unserer Detektei Koblenz positionierten sich absolut unauffällig vor dem Wohnsitz der Zielperson. Am ersten Tag konnten sie nichts Ungewöhnliches beobachten. Der Mann machte Einkäufe und verbrachte den Rest des Tages mit Gartenarbeit. Am Tag zwei der Observation war das anders. Schon früh morgens um 6.30 Uhr verließ der Mann seine Wohnung und fuhr 50 Kilometer weit nach Koblenz. Sein Ziel war ein Dachdeckerbetrieb.
Etwa eine halbe Stunde nach seiner Ankunft verließ er das Werksgelände in einem Firmenwagen. Unsere Detektive nahmen die Verfolgung auf und konnten so beobachten und zweifelsfrei dokumentieren, dass der Mann zu verschiedenen Baustellen fuhr und dort das Aufmaß für die Angebotserstellung machte. Er arbeitete an seinen freien Tagen also eindeutig für ein Unternehmen, das ein direkter Mitbewerber seines Arbeitgebers war.Schlimmer noch: Wie unsere Detektive durch auftragsbegleitende Ermittlungen feststellten, handelte es sich bei zwei Dritteln der Baustellen, die er besuchte, um Bauvorhaben, zu denen auch unser Auftraggeber ein Angebot eingereicht hatte. In allen Fällen war ihm jedoch nicht der Zuschlag erteilt worden. Dafür, so ermittelten unsere Detektive, hatte der observierte Mitarbeiter gesorgt, der vom Konkurrenzunternehmen eine Provision für die Auftragsvermittlung erhalten hatte.

Da nutzten auch die 20-jährige Firmenzugehörigkeit und die Betriebsratsmitgliedschaft nichts: Unser Mandant kündigte dem betrügerischen Mitarbeiter fristlos und erstattete Strafanzeige gegen ihn. Zudem informierte er die zuständige Finanzbehörde über diesen Fall von „Schwarzarbeit“. Auch der Konkurrenzbetrieb, der den Mitarbeiter beschäftigt hatte, geriet so ins Visier der Finanzbehörde. Eine Anfechtung der Kündigung zog der treulose Mitarbeiter aufgrund der eindeutigen Beweislage gar nicht erst in Betracht.

Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.