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Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig, sofern die Tätigkeit der Detektei für das Gericht nachprüfbar umschrieben wird.
Entscheidend ist, ob die Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung der Partei notwendig war. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Erstattung vorprozessual eingeholter Gutachter. Die aufgewendeten Kosten müssen nachvollziehbar konkretisiert werden. Dargelegt werden muss, welche Tätigkeiten die Detektei entfaltet hat, wieso die Dienstleistung zur Aufklärung des Geschehens notwendig war, welcher Zeitaufwand geleistet wurde und welche Stundensätze zugrunde gelegt wurden. Eine pauschale Honorarabrechnung ist daher für die Erstattungsfähigkeit nicht geeignet, da Pauschalhonorare üblicherweise auch bei geringerem Zeitaufwand voll zur Zahlung fällig werden.
(OLG Köln, 14.05.2012, 17 W 75/12)

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.

In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Kundenstimme
Wir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Kundenstimme
In einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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