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Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig, sofern die Tätigkeit der Detektei für das Gericht nachprüfbar umschrieben wird.
Entscheidend ist, ob die Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung der Partei notwendig war. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Erstattung vorprozessual eingeholter Gutachter. Die aufgewendeten Kosten müssen nachvollziehbar konkretisiert werden. Dargelegt werden muss, welche Tätigkeiten die Detektei entfaltet hat, wieso die Dienstleistung zur Aufklärung des Geschehens notwendig war, welcher Zeitaufwand geleistet wurde und welche Stundensätze zugrunde gelegt wurden. Eine pauschale Honorarabrechnung ist daher für die Erstattungsfähigkeit nicht geeignet, da Pauschalhonorare üblicherweise auch bei geringerem Zeitaufwand voll zur Zahlung fällig werden.
(OLG Köln, 14.05.2012, 17 W 75/12)

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Professionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!