Die Lentz Gruppe® bietet ab sofort Express-Ermittlungen an

Mit den “Express-Ermittlungen” bietet die Lentz Gruppe® interessierten Mandanten unbürokratisch und schnell die Möglichkeit, bestimmte Ermittlungen online zu beauftragen und das zu äußerst günstigen Konditionen.

Die Detektei Lentz® hat ihren Service erweitert und bietet ihren Mandanten ab sofort mit dem neuen Produkt “Express-Ermittlungen” an, spezielle Ermittlungsdienstleistungen noch schneller zu bearbeiten. Der Kunde profitiert bei dieser neu angebotenen Dienstleistung zudem von einer deutlich vereinfachten Auftragserteilung, indem er die Detektei Lentz® unkompliziert online beauftragen kann – zeitaufwendige Auftragserteilungen per Post, Fax usw. entfallen komplett.

Fallbeispiele und Konditionen von Express-Ermittlungen
So können beispielsweise schnell und unbürokratisch die Adresse einer natürlichen Person, auch ohne bekannte Voradresse, der Inhaber einer Festnetz- oder Handynummer, die Ortung einer SIM-Karte, die Bonität einer natürlichen Person oder einer Firma, sowie das Grundeigentum und die Bankverbindung innerhalb Deutschlands ermittelt werden. Diese Express-Ermittlungen sind schon ab 150 Euro erhältlich und können in einigen Fällen innerhalb eines Tages durchgeführt werden Auf der Homepage der Detektei Lentz® erhält man konkretere Informationen zu dem Zeitraum und den Konditionen der jeweiligen Express-Ermittlungen.

Sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden können diesen neuen Service nutzen. Die Kunden können dabei zwischen zwei Zahlungsarten wählen und die Privatkunden können selbst bestimmen, ob sie das gesetzliche Widerrufsrecht aufgeben möchten, um somit eine noch schnellere Auftragserledigung zu erreichen.

Berechtigtes Interesse bei Express-Ermittlungen
Aus Bundesdatenschutzgründen darf eine Detektei jedoch erst tätig werden, wenn ein “berechtigtes Interesse” an den Ermittlungsergebnissen besteht. Die Detektei Lentz® führt deshalb diese angebotenen Express-Ermittlungen auch nur dann durch, wenn ein entsprechend berechtigtes Interesse an den Ermittlungen und am Erhalt der Daten vorliegt und dieses auch glaubhaft erklärt werden kann.

Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn der Auftraggeber signalisiert hat, dass er an einer Geschäftsanbahnung interessiert ist oder zivilrechtliche Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) durchgesetzt werden sollen oder der Bericht der Detektei zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Sanktionen, z.B. Abmahnung oder Kündigung bei Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschter Krankheit o.ä., oder etwa im Rahmen einer laufenden Unterhaltsstreitigkeit (Nachweis von eheähnlichen Verhältnissen) benötigt wird. Die entsprechenden Unterlagen müssen der Detektei vorgelegt werden oder das ‚berechtigte Interesse‘ muss durch einen Anwalt gegenüber der Detektei anwaltlich versichert werden. Auch ist das ‚berechtigte Interesse‘ meist gegeben, wenn ein potentieller Auftraggeber die Identität einer Person geklärt haben möchte, wenn diese ihm nachstellt, oder ihn stalkt, bzw. sein Eigentum beschädigt.

Die rechtliche Definition des ‚berechtigten Interesses‘ findet sich im § 193 StGB wieder. Eine Rechtfertigung nach § 193 StGB kommt in Betracht, wenn durch die Tat ein schutzwürdiges öffentliches oder privates, ideelles oder materielles Interesse verfolgt wird und wenn die Tathandlung sich bei Abwägung der widerstreitenden Interessen und der im Einzelfall berührten Grundrechte als angemessenes Mittel zur Erreichung des berechtigten Zwecks darstellt.

Für die Praxis heißt das, dass die Detektei verpflichtet ist zu überprüfen, ob das Interesse des Auftraggebers, eine Zielperson zu überwachen bzw. Ermittlungen durchzuführen, dem schutzwürdigen Interesse der zu bewachenden Person überwiegt.

Reine Neugierde ‚Ich möchte mal wissen, was meine Mitarbeiter in ihrer Freizeit so tun‘, reicht nicht aus! Gleiches gilt für Anfragen ‚Ich habe eine Frau kennengelernt, habe aber nur ihre Mobiltelefonnummer und möchte wissen, wer sie ist‘. Derartige Aufträge kann und wird die Detektei Lentz® nicht ausführen, da nicht auszuschließen ist, dass der potentielle Auftraggeber der Stalker ist, der die Frau dann belästigen möchte.

Weitere Informationen zur Arbeitsweise und aktuelle Fallbeispielen der Detektei Lentz® sind nachzulesen unter https://www.lentz-detektei.de/

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.