Schmerzen im Knie? Hanteln stemmen geht trotzdem… dachte Wadim E.
Vor wenigen Wochen begannen die Detektive unserer Detektei eine Observation in Fürth. Die Detektei Lentz® wurde von Lukas H., dem Geschäftsführer eines Zulieferers für Restaurantbedarf aus Fürth (Bayern) kontaktiert, da vermutet wurde, dass der zu observierende Wadim E. seine Krankmeldungen nur vortäuschte. Angeblich hatte der 27-jährige eine schmerzhafte Schleimbeutelentzündung im Knie, die es ihm nicht ermöglichte normal zu arbeiten.
Bereits am ersten Tag der Observierung durch unsere Detektive in Fürth (Bayern) konnte ein auffälliges Verhalten von Wadim E. beobachtet werden. Morgens verließ Herr E. seine Wohnung um einen normalen Wocheneinkauf zu erledigen und drei schwere Getränkekisten zu tragen. Nach circa zwei Stunden kehrte er zu seiner Wohnung in Fürth (Bayern) zurück. Selbst dieser größere Einkauf wäre mit der angeblichen Schleimbeutelentzündung wohl kaum möglich gewesen. Für die nächsten sechs Stunden blieb Wadim E. in seiner Wohnung. Allerdings verließ er um 16:30 Uhr seine Wohnung mit einer großen Sporttasche. Als die Detektive unserer Detektei diskret die Verfolgung des Verdächtigen aufnahmen, konnten sie ihn bis zu einem Fitnessstudio in einem Fürther Stadtteil verfolgen. Dort trainierte er für ungefähr zwei Stunden, schweißtreibend seine Muskeln an diversen Sportgeräten, darunter auch eine Beinpresse. Unsere Detektive führten einen Nachweis ihrer Beobachtungen, mittels verdeckten Kameras, die in Brillen, Halsketten und Armbanduhren getarnt zum Einsatz kamen. Die Beweise genügten, um Wadim E. als Lohnfortzahlungsbetrüger gerichtsverwertbar zu entlarven, denn ein arbeitsunfähig krank geschriebener Arbeitnehmer hat alles zu unterlassen, was seine Genesung bei objektiver Betrachtung behindern, oder verzögern könnte, wobei es nicht auf die tatsächliche Behinderung, oder Verzögerung ankommt. Denn dies kann der kranke Mitarbeiter ja im Vorfeld auch nicht wissen.
Lukas H., der Auftraggeber unserer Detektei entließ Herr E. fristlos. Zudem musste Wadim E. die durch unsere Detektive entstandenen Kosten nach §91 ZPO. übernehmen.
Über die Autorin: Luise Schäfer

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