Schuldfrage gilt trotz Zerrüttungsprinzip

Untreue als Scheidungsgrund: Beim Unterhalt entscheidend

Bild: untreue-ueberwachung

Untreue ist einer der häufigsten Trennungsgründe – und dennoch an der Tagesordnung. „Rund 39 Prozent der Frauen und 51 Prozent der Männer haben in einer Beziehung schon einmal einen Steinsprung gewagt“, weiß Marcus Lentz, Chefermittler und Mediator der Detektei Lentz GmbH & Co. KG. Wenn daraus ein Rosenkrieg entbrennt, suchen „gehörnte“ Verlassene bei ihm nicht selten Hilfe für das anstehende Verfahren: Denn obwohl die Schuldfrage bei einer Scheidung heute nicht mehr geklärt werden muss, spielt ein Seitensprung nach wie vor eine Rolle, wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Marcus Lentz weiß aus Erfahrung: „Bei ausreichender Beweislage können Betroffene der Ungerechtigkeit entgehen, dem untreuen Partner auch noch den Lebensunterhalt finanzieren zu müssen.“

„Dating-Apps wie Tinder machen das Fremdgehen heute einfacher denn je“, erklärt Lentz. Kommt die Affäre dann ans Tageslicht, ist das Vertrauen oft so zerstört, dass der Betrogene einen Schlussstrich ziehen will. „Ist das Paar verheiratet, wiegt ein Seitensprung natürlich doppelt schwer“, weiß Marcus Lentz und ergänzt: „Wer sich am Traualtar ewige Treue verspricht, hat auch eine besondere Verpflichtung seinem Partner gegenüber“.

Schuldfrage obsolet

Das bis 1976 existierende Verschuldungsprinzip sah vor, dass ein eindeutiges Fehlverhalten einer der Eheleute nachzuweisen sein musste, um eine Scheidung zu erwirken. Um dieses öffentliche „Waschen schmutziger Wäsche“  zu vermeiden, wurde die Schuldfrage schließlich durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt: Danach wird die Scheidung ausgesprochen, wenn beide Partner einer Trennung einvernehmlich angeben, dass die Ehe zerrüttet ist. „Auf die Frage, ob eine Ehe geschieden werden kann, hat ein außereheliches Verhältnis also keine Auswirkungen mehr. Anders ist es allerdings, wenn es ums Finanzielle, sprich um den Unterhalt geht“, erläutert Chefermittler Marcus Lentz.

Unterhaltsverwirkung bei Ehebruch

Das Zerrüttungsprinzip bedeutet nämlich nicht, dass alle Verfehlungen während der Ehe folgenlos bleiben. §1579 des Bürgerlichen Gesetzbuchs spricht in  diesem Zusammenhang von „grob unbilligen Belangen“, die eine Verwirkung der Unterhaltsforderung nach sich ziehen können: „Dazu können beispielsweise Beleidigungen, Straftaten und das Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen führen – oder eben Betrug“, so Marcus Lentz, der in Trennungsfällen nicht selten auch als Mediator eingeschaltet wird. Kann der finanziell bedürftigeren Person ein gravierender Fall von gravierendem Ehebruch nachgewiesen werden, kann das Gericht befinden, dass vom verlassenen Partner dennoch kein Unterhalt gezahlt werden muss und der Fremdgänger genau dadurch seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Ein flüchtiger One-Night-Stand reicht dazu allerdings nicht aus.

Beweise zusammentragen – aber seriös

Das größte Problem stellt für den betrogenen Partner in der Regel die Beweislage dar: Er muss gerichtsverwertbar nachweisen, dass in seinem Fall ein gravierender Fall von Untreue vorliegt, wenn er Unterhaltsforderungen der Gegenseite wirksam entgegentreten will. „Die Aufdeckung und Ermittlung gerichtsfester Beweise bei ehelicher Untreue gehört zu den ältesten Aufgaben einer Detektei“, erklärt Markus Lentz. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen seine ZAD-zertifizierten, mindestens drei Jahre ausgebildeten Detektive genau, wie eine seriöse Ermittlung ablaufen muss und welche Beweise vor Gericht Bestand haben. Seine Teams decken pro Jahr etwa 400 Fälle von ehelicher Untreue auf, verrät Lentz: „Für einen Teil der Betroffenen die Chance, ihre Beziehung kritisch zu analysieren und einen Neuanfang zu wagen.“ Für die anderen sind die umfangreich dokumentierten Beweise in den oft langwierigen und teuren Scheidungsverhandlungen Gold wert: „Ist die Trennung an sich schon schmerzlich, so tut es doch noch mehr weh, wenn dem oft über Jahre untreuen Partner auch noch unberechtigte Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen.“

Trau, schau wem

Auch vor diesem Hintergrund rät Marcus Lentz Betroffenen, bei der Auswahl einer Detektei unbedingt auf Seriosität zu achten: Wer nicht mehr mit dem belastenden Verdacht leben möchte, vom Partner hintergangen zu werden, sollte sich ausschließlich TÜV-zertifizierten und gründlich ausgebildeten Profis anvertrauen, die entsprechende Erfahrung mit derlei sensiblen Ermittlungen vorweisen können.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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