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Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz? Detektive können helfen…

Bild: Alkoholmissbrauch-am-Arbeitsplatz

Wie Arbeitgeber Alkoholmissbrauch bei ihren Mitarbeitern erkennen und was sie dagegen tun können.

Die Coronapandemie hat den Alkoholkonsum in Deutschland deutlich ansteigen lassen. Häufige Gründe: Stress und Langeweile. Während der gelegentliche und gemäßigte Genuss von alkoholischen Getränken in der Freizeit für gewöhnlich keine Folgen hat, kann sich ein regelmäßiger und gesteigerter Alkoholkonsum negativ auf Privat- und Berufsleben auswirken. Für Arbeitgeber ist es nicht immer leicht zu beurteilen, wann ein Mitarbeiter zu viel trinkt und ob ein Suchtverhalten zugrunde liegt, wenn der Mitarbeiter das Trinken verheimlicht. Besteht ein begründeter Verdacht, hat er die Möglichkeit, einen Privatdetektiv auf den Mitarbeiter anzusetzen.

Zu besonderen Anlässen – etwa bei einem neuen Auftrag oder an einem Geburtstag – ist es auch in vielen Betrieben üblich, dass die Sektkorken knallen. Ansonsten hat Alkohol kaum etwas am Arbeitsplatz verloren. Der Genuss kann sogar gefährlich werden, etwa wenn Mitarbeiter Maschinen bedienen oder Fahrzeuge lenken. Aufgrund eines allgemeinen Verbots im Betrieb oder aus Angst vor einer Stigmatisierung halten viele Alkoholiker ihre Sucht geheim. Der Flachmann wird dann nur aus der Schublade geholt, wenn sonst niemand im Raum ist. Ein zusätzliches Problem: Viele Alkoholiker wollen sich ihre Sucht selbst nicht eingestehen.

Anzeichen für ein Alkoholproblem

Eine Alkoholsucht bei Mitarbeitern lässt sich manchmal schon an ihrem Äußeren erahnen. Alkoholiker sind beispielsweise häufig von Hautrötungen im Gesicht betroffen. Auch die Nase kann vergrößert und knollenartig wirken sowie große Poren und eine rot-blaue Farbe aufweisen. Darüber hinaus deuten die typische „Fahne“, die gern mit Kaugummi überdeckt wird, und eine lallende Aussprache auf Alkoholkonsum hin. Wer alkoholabhängig ist, zittert möglicherweise auffällig, vor allem die Hände sind davon betroffen. Am Arbeitsplatz kann es vorkommen, dass der Mitarbeiter wiederholt Gedächtnisprobleme hat und durch einen unsicheren Gang, vermehrtes Schwitzen oder Aggressivität auffällt. Alkoholiker trinken ohne konkreten Anlass und steigen unter Umständen auch betrunken ins Auto. Wenn der Mitarbeiter dem Arbeitsplatz öfter fernbleibt als früher oder häufig unpünktlich ist, kann dies ein weiterer Hinweis sein, dass er sein Trinkverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat. Wichtig: Auch wenn es mehrere Anzeichen für Alkoholmissbrauch bei einem Mitarbeiter gibt, können die Auffälligkeiten auch andere Gründe – beispielsweise gesundheitliche Probleme – haben.

Alkoholismus mit Detektiv aufdecken

Bild: Alkoholmissbrauch-bei-Mitarbeitern

Eine Alkoholsucht ist im Einzelfall nur schwer nachzuweisen. Besonders kompliziert ist es in der aktuellen Situation, da viele Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Für Arbeitgeber wird es so fast unmöglich, das Trinkverhalten ihrer Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu beobachten. Selbst wenn ein konkreter Verdacht besteht, kann der Alkoholkonsum nicht immer zweifelsfrei nachgewiesen werden, wenn der Mitarbeiter alles abstreitet. Eine Observation durch eine Privatdetektei ist dann womöglich der einzige Weg, um den Verdacht zu bestätigen. Bei der Überwachung beobachten die Detektive die Gewohnheiten des Mitarbeiters genau und sammeln Beweise, die einen übermäßigen Alkoholkonsum oder das Trinken während der Arbeitszeit belegen.

Kündigung wegen Alkohol am Arbeitsplatz möglich?

Unerlaubter Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann je nach Ursache des Trinkens unterschiedliche Folgen für den Mitarbeiter haben. Da Alkoholismus eine Sucht ist, gilt er als Krankheit, was eine Kündigung erschwert. Gesteht der Mitarbeiter also ein Suchtproblem ein, muss ihn der Arbeitgeber zunächst dabei unterstützen, eine Therapie zu beginnen. Wenn der Mitarbeiter allerdings eine Therapie verweigert, droht ihm eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Mit den gleichen Konsequenzen müssen Mitarbeiter rechnen, die bei der Arbeit trinken und nicht alkoholkrank sind, oder durch das Trinken sich und Dritte grob fahrlässig gefährden; etwa als Berufskraftfahrer. In jedem Fall benötigt der Arbeitgeber eindeutige Beweise für den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, um weitere Schritte einleiten zu können. Gut zu wissen: Ein allgemeines Alkoholverbot im Betrieb rechtfertigt generell eine Abmahnung oder Kündigung – unabhängig davon, warum der Mitarbeiter zur Flasche gegriffen hat. Ein solches Verbot können Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat aufstellen. Zu empfehlen sind hierbei klare Formulierungen.
Gerade seit dem langandauernden Lockdown seit Dezember 2020 sind wir als Detektei in Stuttgart, Detektei in Berlin und Detektei in Frankfurt mit Auftragsmandaten dieser Art von Firmen konfrontiert worden.

Tipp:

Nicht nur den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit schriftlich verbieten, sondern auch den Arbeitsantritt in alkoholisiertem Zustand, d.h. mit Restalkohol schriftlich untersagen.

Bildmaterial: © Lentz & Co. GmbH, Frankfurt

Über die Autorin: Natalie Bote

Natalie Bote

Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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